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Vernehmlassung 2022/16: Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich · 9 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich

Weitere Grundsätze wie Integrität, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit der Daten und Informationen müssten ebenfalls erfüllt werden.

Gemäss SH soll die Löschung nicht mehr aktueller Personendaten nach Wegfall der Spielsperre konkreter geregelt werden, insbesondere für den Fall, dass kein Anschluss der liechtensteinischen Veranstalterinnen und Veranstalter an das Sperrsystem VETO erfolgt.

TI begrüsst das Abkommen und legt seinem Schreiben die Stellungnahme – die TI nicht teilt - des Datenschutzverantwortlichen des Kantons bei, welcher datenschutzrechtliche Bedenken äussert und konkret eine Präzisierung der Artikel 8 und 10 des Abkommens vorschlägt.

Ablehnung

Kein Kanton lehnt das Abkommen ab.

3.2 Parteien Zustimmung

Die SP und die SVP begrüssen das Abkommen. Sowohl SP als auch SVP betonen den Aspekt der Stärkung des Schutzes vor exzessivem Geldspiel durch dieses Abkommen.

Ablehnung

Keine Partei lehnt das Abkommen ab.

3.3 Dachverbände der Wirtschaft Zustimmung

Der SGV/USAM unterstützt das Abkommen.

Ablehnung

Kein Dachverband der Wirtschaft lehnt das Abkommen ab.

3.4 Weitere interessierte Kreise Zustimmung Asbm, Casino Barrière Montreux, EKSN, Fachverband Sucht, FDKG, FOSUMOS, gespa, GREA, KKBS, Loterie Romande, NAS-CPA, Perspektive Thurgau, Schweizer Casino Verband, Stiftung Suchthilfe, Sucht Schweiz, suchthilfe ags, Swisslos begrüssen das

Abkommen ausdrücklich.

Bemerkungen mehrerer interessierter Kreise

Der Bundesrat soll auch mit den anderen Nachbarstaaten der Schweiz ein entsprechendes

Abkommen anstreben: asbm, EKSN, Fachverband Sucht, FOSUMOS, GREA, KKBS, NAS-CPA, Perspektive Thurgau, Stiftung Suchthilfe, Sucht Schweiz, suchthilfe ags.

Es fehle die Nennung einer übergeordneten Aufsichtsbehörde, welche den zwischenstaatlichen Datenaustausch der gesperrten Personen überwacht (z.B. in Art. 4): asbm, EKSN,

Fachverband Sucht, FOSUMOS, GREA, NAS-CPS, Perspektive Thurgau, Stiftung Suchthilfe, suchthilfe ags.