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Vernehmlassung 2022/17: Revision der Zivilstandsverordnung (ZStV) und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) · 4 Seiten
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Zivilstandsverordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 80 Zeichensatz
Die Daten werden nach dem hinterlegten Standardzeichensatz erfasst (ISO-Norm 8859-1 + Latin Extended-A5).
Art. 88 Registertechnische Anpassung von Gruppen von
Personenstandsdaten
Das EAZW kann durch schriftliche Verfügung den FIS anweisen, im Personenstands- register eine Gruppe beurkundeter Personenstandsdaten, bei denen ein gleichartiger und ausschliesslich registertechnischer Anpassungsbedarf besteht, anzupassen.
Einfügen vor dem Gliederungstitel des 11. Kapitels
Art. 88a Bereinigungen durch eine Zivilstandsbehörde eines anderen Kantons Steht in einem Kanton aufgrund eines vorübergehenden Personalengpasses keine ge- eignete Person zur Verfügung, um Bereinigungen von Personenstandsdaten vorzu- nehmen, so können diese für eine begrenzte Zeit im Einvernehmen mit dem EAZW durch eine Zivilstandsbehörde eines anderen Kantons vorgenommen werden.
Art. 98 Abs. 1 Bst. fbis
1Im Geburtsregister sind von Amtes wegen als Randanmerkung einzutragen:
fbis. Anpassungen der Namensschreibweise aufgrund von Namenserklärungen nach Artikel 99f;
Art. 99e
Aufgehoben
Art. 99f Übergangsbestimmungen zur Änderung vom [Datum]
1Eine Person, deren Daten vor dem 1. Januar 2025 im Personenstandsregister erfasst worden sind, kann in der Schweiz gegenüber jeder Zivilstandsbeamtin oder jedem Zivilstandsbeamten und im Ausland gegenüber der zuständigen Vertretung der Schweiz erklären, dass ihre Namen mit dem Zeichensatz nach Artikel 80 in der Fas- sung dieser Änderung geschrieben werden.
2Die Erklärung kann abgegeben werden:
a. jederzeit im Rahmen eines im Personenstandsregister zu beurkundenden Zi- vilstandsereignisses;
b. ab dem 1. Juli 2025 jederzeit und unabhängig von einem Zivilstandsereignis.
5 Die Norm kann gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur; www.snv.ch. Sie ist auch im Internet auf der Homepage der Internationalen Organisation für Normung (www.iso.org) abrufbar.