Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
BEGRIFF ERKLÄRUNG / VERWENDUNG QUELLE
Mobilitätsplatt- Internetbasierte Plattform, auf der Daten und Datenver- Bericht Daten als form arbeitungsvorgänge verschiedener Mobilitätsangebote Infrastruktur
über Schnittstellen gebündelt zur Verfügung gestellt
werden. Die Plattform beinhaltet meist sowohl ein Hin-
tergrundsystem als auch eine durch Endkundeninnen
und -kunden nutzbare App. Dies ermöglicht Endkun-
deninnen und -kunden, multimodale Routeninformatio-
nen zu erhalten und/oder entsprechende Angebote zu
reservieren, zu buchen und zu bezahlen. Die Anbieter
einer Mobilitätsplattform können selber Anbieter von
Mobilitätsangeboten sein, oder aber als IT-Anbieter
eine reine Bündelungs- und Verknüpfungsfunktion zwi-
schen Mobilitätsangeboten erfüllen.
Mobilitätsver- Unternehmen oder Organisationen, die Mobilitätsange- Bericht 2018 mittler bote und Dienstleistungen an die Endkundeninnen und
-kunden vermitteln und vertreiben. Sie übernehmen ge-
wisse Teile des Vertragsverhältnisses zwischen den
Mobilitätsanbietern und den Endkundeninnen und -kun-
den, etwa die Kombination von Leistungen, die Reser-
vation oder das Inkasso. Vermittler können gleichzeitig
auch Beförderer und/oder Betreiber sein.
Mobility as a Ganzheitliche Mobilitätslösungen, in denen physische Bericht 2018 Service (MaaS) Mobilitätsangebote in Verbindung mit digitalen Angebo-
ten ein hochwertiges, nahtloses und über eine einheitli-
che Kundenschnittstelle zugängliches Mobilitätsange-
bot schaffen, so dass multimodale Reisen auch ohne
eigenes Fahrzeug geplant und durchgeführt werden
können.
Motorisierter In- Verkehr, der mit einem motorisierten Fahrzeug zur indi- Bericht 2018 dividualverkehr viduellen Nutzung erfolgt. Darunter fallen auch Fahr-
(MIV) zeuge, die über Sharing-Anbieter bezogen werden
(Mietautos), und Elektrofahrzeuge , wobei hier die Ab-
grenzung bei Fahrzeugen von verschiedener Motorleis-
tung und zum Langsamverkehr (E-Bikes) nicht ganz
klar ist.
Multimodalität Die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel oder ver- Bericht 2018
schiedener Verkehrsträger innerhalb eines bestimmten
Zeitraums oder einer Reise.
13/274 BAV-D-318B3401/238