Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
BEGRIFF ERKLÄRUNG / VERWENDUNG QUELLE
Mutual Data Entspricht der aktuell verwendeten Definition des Bericht UVEK Sharing ASTRA zu bedingter Open Data vgl. Bericht des UVEK 2018
2018 («Bereitstellung und Austausch von Daten für das
automatisierte Fahren im Strassenverkehr»), wonach
Daten öffentlich zugänglich sind, aber die Rückliefe-
rung von Daten verlangt wird sofern mit den bezoge-
nen Daten ein kommerzielles Angebot erzielt wird.
siehe gegenseitiger Datenaustausch.
N National Ac- Technische und organisatorische Schnittstelle, über BAV
cess Point welche Mobilitätsdaten zusammen mit ihren entspre-
(NAP) chenden Metadaten ausgetauscht werden können. Die
Realisierung eines NAP wird in verschiedenen EU-Ver-
ordnungen von den Mitgliedsländern gefordert und soll
unter anderem den Austausch von Mobilitätsdaten im
europäischen Kontext sicherstellen.
Nationale Da- Basisinfrastruktur für die Nutzung von Mobilitätsdaten MODIG tenvernet- sowie die Vernetzung der Nutzerinnen und Nutzer. Die
zungsinfra- NADIM umfasst Mobilitätsdaten sowie IT-Systeme, die
struktur Mobili- dazu dienen, diese Daten und technischen Services
tät (NADIM) standardisiert zu nutzen.
NOVA Die «Netzweite ÖV-Anbindung», ist eine technische Netzweite ÖV-An-
Plattform für den Vertrieb von Angeboten des öffentli- bindung (NOVA) - chen Verkehrs. Sie löst alle bisherigen Kernsysteme Alliance des Nationalen Direkten Verkehrs und der Verbünde SwissPass ab und vereint die einzelnen Inhalte in einem einzigen
System. NOVA beinhaltet alle zentralen Elemente für
den Verkauf von öV-Leistungen.
Nutzung von Die Einlieferung, die Verknüpfung, die Bereitstellung, MODIG Mobilitätsdaten der Bezug und der Austausch von Mobilitätsdaten.
O Öffentlicher Umfasst die Mobilitätsangebote mit regelmässigen Bericht 2018 Verkehr (öV) Fahrten gemäss einem definierten Fahrplan, die von al-
len Personen aufgrund vorgegebener Beförderungsbe-
stimmungen genutzt werden können, gemäss PBG Art.
6 oder 8.
Open Data Frei zugängliche und für jegliche Zwecke (auch kom- Bericht 2018
merzielle) weiterverwendbare Daten, die auch verän-
dert und an Dritte weitergegeben werden können.
Diese Daten werden kostenlos oder zu Grenzkosten
zur Verfügung gestellt.
14/274 BAV-D-318B3401/238