Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

BEGRIFF ERKLÄRUNG / VERWENDUNG QUELLE

Mutual Data Entspricht der aktuell verwendeten Definition des Bericht UVEK Sharing ASTRA zu bedingter Open Data vgl. Bericht des UVEK 2018

2018 («Bereitstellung und Austausch von Daten für das

automatisierte Fahren im Strassenverkehr»), wonach

Daten öffentlich zugänglich sind, aber die Rückliefe-

rung von Daten verlangt wird sofern mit den bezoge-

nen Daten ein kommerzielles Angebot erzielt wird.

siehe gegenseitiger Datenaustausch.

N National Ac- Technische und organisatorische Schnittstelle, über BAV

cess Point welche Mobilitätsdaten zusammen mit ihren entspre-

(NAP) chenden Metadaten ausgetauscht werden können. Die

Realisierung eines NAP wird in verschiedenen EU-Ver-

ordnungen von den Mitgliedsländern gefordert und soll

unter anderem den Austausch von Mobilitätsdaten im

europäischen Kontext sicherstellen.

Nationale Da- Basisinfrastruktur für die Nutzung von Mobilitätsdaten MODIG tenvernet- sowie die Vernetzung der Nutzerinnen und Nutzer. Die

zungsinfra- NADIM umfasst Mobilitätsdaten sowie IT-Systeme, die

struktur Mobili- dazu dienen, diese Daten und technischen Services

tät (NADIM) standardisiert zu nutzen.

NOVA Die «Netzweite ÖV-Anbindung», ist eine technische Netzweite ÖV-An-

Plattform für den Vertrieb von Angeboten des öffentli- bindung (NOVA) - chen Verkehrs. Sie löst alle bisherigen Kernsysteme Alliance des Nationalen Direkten Verkehrs und der Verbünde SwissPass ab und vereint die einzelnen Inhalte in einem einzigen

System. NOVA beinhaltet alle zentralen Elemente für

den Verkauf von öV-Leistungen.

Nutzung von Die Einlieferung, die Verknüpfung, die Bereitstellung, MODIG Mobilitätsdaten der Bezug und der Austausch von Mobilitätsdaten.

O Öffentlicher Umfasst die Mobilitätsangebote mit regelmässigen Bericht 2018 Verkehr (öV) Fahrten gemäss einem definierten Fahrplan, die von al-

len Personen aufgrund vorgegebener Beförderungsbe-

stimmungen genutzt werden können, gemäss PBG Art.

6 oder 8.

Open Data Frei zugängliche und für jegliche Zwecke (auch kom- Bericht 2018

merzielle) weiterverwendbare Daten, die auch verän-

dert und an Dritte weitergegeben werden können.

Diese Daten werden kostenlos oder zu Grenzkosten

zur Verfügung gestellt.

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