Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 185Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
Nein – «Es sind finanzielle Entschädigungen notwendig.»
BG SA, SG, SZ: Die entstehenden Aufwendungen der Kantone sollten aus der Finanzierung mit einem Kostenbeitrag entschädigt werden.
routeRANK: Finanzielle und allenfalls technische Unterstützung innovativer oder wenig profitabler Datensammlung und Pflege durch die öffentliche Hand sollten möglich sein, wenn diese als relevant erachtet werden (fallweise Entscheidung). In diesem Bereich sehen wir eine Reihe relevanter Projekte, die sich damit anstossen liessen.
Viasuisse AG: Für private Anbieter sind monetäre Anreize interessant.
Nein – Weitere Hinweise
AG: Der Umfang der Datenlieferung ist zu wenig präzis, um das einzuschätzen.
Frage 14a: Grundsätze /Anforderungen an die MODI
Sind sie mit den generellen Anforderungen bzw. den Grundsätzen (Offenheit, Freiwilligkeit, Gleichbehandlung, keine Gewinnorientierung, Qualität, Verlässlichkeit, Transparenz, Flexibilität) zum Betrieb der MODI einverstanden?
Hinweise der Zustimmenden
Ja – «Die generellen Anforderungen sind sinnvoll. Diese könnten ergänzt werden.»
AlgorithmWatch: Weitere Anforderungen und Grundsätze sind soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit, Nicht-Diskriminierung (sowohl von Personen als auch von Regionen) und der Schutz der Privatsphäre (inkl. Datenschutz).
AMAG, MOVI+ : L'ensemble de ces exigences semble de nature à soutenir la mission.
BPUK/KöV, LU, UR: Ja, mit Ausnahmen. Es fehlt die Nutzungsorientierung als generelle Anforderung.
economiesuisse, Flughafen Zürich, Die Arbeitgeber, VFAS: Zum Grundsatz «Keine Gewinnorientierung» sollte gehören, dass die MODI auf die Erbringung gewerblicher Leistungen verzichtet.
economiesuisse, Flughafen Zürich, Die Arbeitgeber: Nicht nur der Landverkehr soll von Anfang an in die Überlegungen einbezogen werden, sondern auch die Luftfahrt.
Bei der NADIM ist die Freiwilligkeit der Teilnahme dabei ein besonders wichtiger Faktor: Unternehmen sollen an der NADIM teilnehmen, weil diese für ihre Marktbearbeitung und ihre Kundinnen und Kunden vorteilhaft ist, nicht weil diese einen regulatorischen Vorteil bietet. Ebenso dürfen keine regulatorisch induzierten Nachteile entstehen, wenn ein Unternehmen sich gegen die Teilnahme entscheidet.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Finanzflüsse rund um die NADIM: Wir sprechen uns gegen die Subventionierung von Anbindungskosten für die NADIM aus. 185/274
BAV-D-318B3401/238