Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

FRS : Nous sommes d’accords avec ces principes, mais il faut toutefois préciser quelles sont les tâches de la MODI – en particulier concernant il est nécessaire de définir clairement la vente de billets de transports faisant l’objet d’une concession fédérale ou d’une subvention.

Pusch: Die öffentliche Hand und die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sollen die tragende und zentrale Rolle in der Gestaltung spielen. Sie sollen als aktive Mitgestalter der zukünftigen Verkehrswelt auftreten. Denn nur durch einen klaren öffentlichen Auftrag an entsprechend mandatierte Unternehmen können gesellschaftliche Ziele wie Verkehrsminderung und Nachhaltigkeit im Verkehr verfolgt werden.

SDA, SATW: SATW und SDA sind Gründungsorganisationen des nationalen Netzwerks digitale Selbstbestimmung und begrüssen die Verankerung der genannten Grundsätze sehr.

SO: Auch wenn es sich «nur» um generelle Anforderungen bzw. Grundsätze handelt, so sind diese Begriffe doch alle relativ unbestimmt und auslegungsbedürftig. So ist das schwierig zu steuern und kann Entwicklungen hervorbringen, die sich z.Zt. nicht abschätzen lassen.

Travail.Suisse : Ces exigences et principes nous semblent essentiels. Les utilisateurs doivent être traités de façon équitable afin que le système puisse exister à long-terme dans des conditions stables. Il est indispensable que l’exploitation de la MODI se fasse de manière non-discriminatoire et que les acteurs soient traités sur un pied d’égalité. Le thème de la cybersûreté est également un thème primordial pour une exploitation fiable de la MODI.

Ja – «Es gibt Vorbehalte gegenüber der der Umsetzung der festgelegten Grundsätze.»

MyBuxi, SAC: Sehr viel kommt dann auf die Umsetzung an. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sehr oft vom öffentlichen Verkehr ausgedacht wird, der insbesondere hinsichtlich Flexibilität und Offenheit kein geeigneter Benchmark ist.

Pusch: Es stellt sich die Frage, wie dies hinsichtlich des ÖV, einem öffentlich finanzierten Service Public Sektor, im Vergleich zu privaten Nutzerinnen und Nutzern, sichergestellt wird. Der Umstand, dass die konzessionierten Transportunternehmen gestützt auf das PBG und die FPV verpflichtet sind, ihre Betriebs- und Tarifdaten zu veröffentlichen, für andere Akteure hingegen keine entsprechenden gesetzlichen Pflichten bestehen, erscheint unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung problematisch bzw. birgt die Gefahr einer Ungleichbehandlung bezüglich Dateneinlieferungspflichten, was den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen würde. Wir stellen uns dezidiert gegen Bestrebungen, welche für private Akteure keine Lieferpflicht der eigenen Daten vorsehen, während für öffentliche Akteure eine solche Pflicht gelten soll.

Ja – «Pflichten sind zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Unterschiede subventio-

niert/konzessioniert–privat und Kerndaten–weitere Daten.»

AR, BPUK/KöV, JU, LU, UR, ZG: Bei Kerndaten soll keine Freiwilligkeit gelten.

CH++: Daten – insbesondere diejenigen von öffentlich mitfinanzierten Verkehrsbetreibern oder öffentlich mitfinanzierten physischen Verkehrsinfrastrukturen – sind in erster Linie öffentliche Güter und erst danach Geschäftsgrundlage für Mobilitäts-Businessmodelle. Sie gehören so weit wie möglich für MODI/NADIM verfügbar gemacht und auch als Open Data erhältlich gemacht. Die Mobilitäts-Infrastruktur muss der Gesellschaft zu helfen, effizienter mobil zu sein. Das ist fundamental für die Erreichung des Ziels des Bundesrats, eine erhöhte Verkehrseffizienz zu erreichen.

186/274 BAV-D-318B3401/238