Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
Forschung und Wissenschaft ARCS, SATW EPFL
Interessenvertretung und Wei- ACS, Acr, BPUK/KöV, BG SA, Greenpeace, Pusch, VCS tere CSA, CH++, MOVI+, Open-
data.ch, openmobility.ch, Pro
Velo, regionrheintal.ch, SEV,
SOSA, swisscleantech, Swiss
Data Alliance, TCS, VFAS,
WEKO
4.7.3.2 Neue Einlieferungspflicht für öffentlich konzessionierte bzw. subventionierte Mobilitätsanbieter?
Ergebnis Vernehmlassung
24%
Ja Nein 59% leer 17%
Abbildung 24: Frage 14c-2.
Eine Mehrheit von 71 Antwortenden (Total Ja und Nein 92) (u.a. 15 Kantone, Grüne, SP, 4
Wirtschaftsdachverbände) befürwortet eine Einlieferungspflicht für öffentlich konzessio-
nierte bzw. subventionierte Mobilitätsanbieter, u.a. mit Verweis auf Diskriminierungsfreiheit und den bisher nicht gewährten Zugang zur öV-Vertriebsinfrastruktur für Dritte.
Die Verpflichtung des öV ist wichtig, da bis heute der versprochene Zugang zur NOVA noch nicht realisiert worden ist (u.a. die Arbeitgeber, economiesuisse, AMAG, FRS). Es wird eine entsprechende Verpflichtung im MODIG dafür vorgeschlagen (WEKO). Ohne Verpflichtung lassen sich Diskriminierungsfreiheit und Neutralität kaum umsetzen (FRS).
Es sollen alle Mobilitätsanbieter, die von der öffentlichen Hand subventioniert werden zur Bereitstellung von Daten verpflichtet werden (Post, CHACOMO), solange weder der Datenschutz tangiert oder noch sicherheitsrelevante Daten betroffen sind (die Grünen, swisscleantech) und diese als Kerndaten definiert werden (UR, LU, OW, BPUK/KöV).
Voraussetzung ist, dass die dazu notwendigen Mittel bereitgestellt werden (z.B. TI, LITRA, FART, SNL).
80/274 BAV-D-318B3401/238