Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

Interessenvertretung und Wei- ACS, CSA, Greenpeace, regi- BG SA, BPUK/KöV, Opentere onheinthal.ch, MOVI+, Pro data.ch, SOSA, Swiss Data Velo, Pusch, SEV, swissclean- Alliance, TCS, WEKO tech, VFAS, VCS

4.7.3 Frage 14c: Anforderung an die MODI – Neue Einlieferungspflichten

Würden Sie im Gegensatz zum Prinzip Freiwilligkeit die Einführung neuer Pflichten zur Lieferung der relevanten Mobilitätsdaten für die folgenden Stellen befürworten (ggf. verbunden mit einer dafür nötigen Revision der Bundesverfassung)?

4.7.3.1 Neue Einlieferungspflicht für die öffentliche Hand?

Ergebnis Vernehmlassung

20%

Ja Nein 16% leer 64%

Abbildung 23: Frage 14c-1.

Eine Mehrheit von 78 Antwortenden (Total Ja und Nein 97) (u.a. 19 Kantone, economiesuisse,

Die Arbeitgeber) befürworten eine Einlieferungspflicht für die öffentliche Hand, damit insbe-

sondere rasch ein möglichst vollständiger Datensatz entsteht.

Eine Datenlieferpflicht für die öffentliche Hand wird begrüsst (u.a. AR, VBZ, BG SA, WEKO) und könnte deren Bereitstellung beschleunigen (Pro Velo), wenn die (Kern-)Daten noch klarer definiert werden, der öffentlichen Hand von Nutzen sind (u.a. FR, LU, NE, UR, OW, BPUK/KöV) und der Aufwand verhältnismässig günstig bleibt (FRS). Es wird davon ausgegangen, dass dafür eine Verfassungsänderung nötig ist (TG).

Kantone und Gemeinden sollten für die Datenlieferung finanziell unterstützt werden (u.a. BE), damit ein möglichst vollständiger Datensatz entsteht, der für die Akteure attraktiv ist (u.a. GE) und die öffentliche Hand sollte dazu beispielhaft sein (u.a. TRAVYS), was auch der OGD-Strategie des Bundes entspricht (WEKO, Post, Opendata.ch).

78/274 BAV-D-318B3401/238