Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/27: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner) · 11 Seiten

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tragen ist. Die Partei äussert weiter, dass die Erfahrungen aus der Pandemie für eine unbefristete Regelung im AVIG sprechen. Sie befürwortet daher die Gesetzesrevision, bringt jedoch auch einen Anpassungsvorschlag ein (siehe Kapitel 3.2).

Die SP befürwortet die Gesetzesrevision ohne Vorbehalt und weitere Anpassungsvorschläge. Sie begrüsst insbesondere auch die Differenzzahlungen.

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Keiner der drei Dachverbände der Gemeinden, der Städte und der Berggebiete hat Stellung genommen.

Dachverbände der Wirtschaft

Von den acht zur Vernehmlassung eingeladenen Dachverbänden haben vier eine Stellungnahme abgegeben (SAV, SBG, sgv, Travail.Suisse). Sie befürworten alle die Vorlage.

Der sgv und die SAV befürworten die Revision, bringen aber ebenfalls je einen Anpassungsvorschlag ein (siehe Kapitel 3.2).

Travail.Suisse und der SGB haben keine Anpassungswünsche und begrüssen insbesondere auch die Pflicht der Differenzzahlungen, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Berufsbildnerinnen und Berufsbildner einem Teil ihrer gewohnten Arbeit nachgehen.

Weitere interessierte Kreise

Drei der zwölf zur Vernehmlassung eingeladenen Verbände im Bereich der weiteren interessierten Kreise haben eine Stellungnahme eingereicht (FER, vak, VSAA). Zudem haben vier weitere Verbände spontan Stellung genommen (EIT.swiss, GastroSuisse, HotellerieSuisse, suissetec). Alle unterstützen die vorgeschlagene Gesetzesänderung.

Der vak wie auch der VSAA sind der Auffassung, dass die Revision ein klares Signal hinsichtlich der für die Schweizer Wirtschaft grossen Bedeutung des dualen Bildungssystems sendet. Gemäss VSAA ist die Qualität der Ausbildung ein zentraler Faktor für die Arbeitsmarktintegration. Ausserdem fügt der Verband an, dass mit der Revision das Risiko eines Ausbildungsabbruches aus wirtschaftlichen Gründen vermindert wird. Weiter weist der VSAA darauf hin, bei der Bestimmung der Vollzugsdetails auf einfache Verfahren zu setzen (siehe Kapitel 3.2). Der beobachtbare Mehraufwand wird in Anbetracht der Vorteile der Regelung jedoch nicht als übertrieben eingeschätzt. Die FER spricht sich generell für ein System aus, welches die Fortsetzung von Ausbildungen auch in Krisensituationen ermöglicht.

GastroSuisse weist darauf hin, dass das Gastgewerbe als krisenresistentes Berufsfeld stark unter den Massnahmen zur Covid-19-Bekämpfung gelitten hat. Weiter betont der Verband, dass hinsichtlich des Fachkräftemangels im Gastgewerbe die Ausbildung von Lernenden sichergestellt werden muss, indem Berufsbildnerinnen und Berufsbildner trotz Kurzarbeit für die Betreuung der Lernenden aufkommen können. In diesem Zusammenhang bringt GastroSuisse einen Anpassungsvorschlag an (siehe Kapitel 3.2).

HotellerieSuisse äussert, dass durch die Gesetzesrevision langfristig transparente Voraussetzungen für die Lehrbetriebe geschaffen werden. Swisstec ist der Ansicht, dass mit der Revision für eine kompetente Betreuung der Lernenden trotz Kurzarbeit gesorgt wird und erachtet es als positiv, dass die finanziellen Auswirkungen der Regelung für den Bund und die Wirtschaft äusserst gering ausfallen. EIT.swiss begrüsst die Revision vollumfänglich und merkt an, dass durch die Revision die Berufsbildung gestärkt und krisenresistenter gemacht wird.