Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/27: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner) · 11 Seiten
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Der vorliegende Bericht kommentiert die Ergebnisse der Vernehmlassung. Alle eingereichten Stellungnahmen können auf folgender Seite eingesehen werden: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen.
3 Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1 Grundsätzliche Einschätzungen
Kantone
Von den 24 stellungnehmenden Kantonen begrüsst eine grosse Mehrheit von 23 Kantonen die vorgeschlagene Gesetzesänderung (AG, AI, AR, BE, BL, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH). Einzig der Kanton Glarus lehnt die Vorlage grundsätzlich ab.
Die Mehrheit der Kantone stimmt ausdrücklich zu, dass mit der geplanten Revision eine Lösung gefunden wurde, um die Ausbildungskontinuität in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu gewährleisten. Sechs Kantone (BE, FR, SH, TI, VS, ZG) erklären, dass sich die Regelung positiv auf die Qualität der beruflichen Grundbildung auswirkt. Vier Kantone (AR, BL, SH, VS) betonen die Signalwirkung der Revision für die Stärkung des dualen Bildungssystems der Schweiz. Fünf Kantone bemerken (AG, BE OW, SH, ZH), dass die Regelung das Fachkräfteangebot stärkt, respektive dem Fachkräftemangel entgegenwirkt.
Einige Kantone sind der Auffassung (BE, JU, SH, UR, VS, ZG), dass die Revision zwar zu einem gewissen Mehraufwand führt, dieser jedoch begrenzt ist und im Verhältnis zu den positiven Aspekten der Lösung steht. Aufgrund der bereits gesammelten Erfahrungen während der Covid-19-Pandemie geht JU davon aus, dass auch in Zukunft nur wenige Personen von der Regelung betroffen sein werden und somit geringe Auswirkungen für den Vollzug und die Unternehmen zu erwarten sind. Dies insbesondere auch, da in kleinen Betrieben die Ausbildung oft von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern in arbeitgeberähnlicher Stellung übernommen wird, die keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) haben. In diesem Zusammenhang begrüsst der Kanton, dass die Gesetzesrevision kaum zu Mehraufwand, Kosten und Komplikationen führt. Generell weisen mehrere Kantone darauf hin, den Aufwand für den Vollzug bei der Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen (Verordnung, Weisung) zu berücksichtigen. Einige Kantone äussern ausserdem Unklarheiten bezüglich der Umsetzung (siehe Kapitel 3.2).
BL und AR befürworten explizit die Pflicht des Arbeitgebers, für die entsprechenden Ausbildungsaufwände die Differenz zwischen der KAE und dem effektiven Lohn den Berufsbildnerinnen und Berufsbildner zu vergüten.
Bezüglich des Inkrafttretens der Revision ist FR der Ansicht, dass die im Covid-19- Gesetz bestehende Regelung ohne Unterbruch weitergeführt werden muss. AG spricht sich für eine Beschränkung der rückwirkenden Inkraftsetzung auf drei Monate aus. Vier weitere Kantone (BL, GE, GL, NE) äussern einen Änderungsvorschlag bezüglich der Rückwirkung (siehe Kapitel 3.2).
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Von den elf zur Vernehmlassung eingeladenen Parteien haben zwei eine Stellungnahme eingereicht (FDP, SP). Beide Parten begrüssen die Vorlage.
Die FDP merkt an, dass die Weiterführung der Ausbildung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sichergestellt werden muss und dem dualen Bildungssystem Rechnung zu