Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 43 Seiten
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Kantone schaffen, ihre Subventionen zu erhöhen. Zudem soll damit verhindert werden, dass die Kantone ihre Subventionen senken.
Im Weiteren sieht der Entwurf vor, dass die Bemessung der Höhe des Bundesbeitrages «unter Berücksichtigung der besonderen lokalen Bedingungen» erfolgen soll (sog. Regionalisierung).
Die Kantone sind für die gesetzeskonforme Auszahlung der Bundesbeiträge an die Eltern verantwortlich und rechnen mit dem Bund ab. Die Kosten für den Bundesbeitrag werden auf jährlich 530 Millionen Franken veranschlagt.
Programmvereinbarungen
Das zweite vorgesehene Förderinstrument sind Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen. Mit ihnen kann der Bund den Kantonen globale Finanzhilfen zur Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und für Massnahmen zur Weiterentwicklung ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern gewähren. Für die erste vierjährige Vertragsperiode beantragt die WBK-N einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 160 Millionen Franken. Es sind maximal drei Vertragsperioden vorgesehen.
3 Stellungnahmen
Insgesamt gingen 275 Stellungnahmen ein.
Adressaten Anzahl eingela- Anzahl Stellungnahmen
dene Teilneh-
mende
1 Kantone (einschliesslich Konferenz der Kantons- 2726
regierungen, KdK)
2 Politische Parteien und Parteigruppierungen 1110
3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Ge- 33
meinden, Städte und Berggebiete 4 Verbände der Wirtschaft 810
5 Zusätzliche Adressaten 19226
Total 68275
Die Stellungnahmen sind auf der Internetseite Abgeschlossene Vernehmlassungen2 abrufbar. Die Liste der im Bericht genannten Vernehmlassungsteilnehmenden (mit den verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.
Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die eingereichten Stellungnahmen und enthält eine nicht wertende Zusammenfassung der Inhalte.
5 Kantone (FR, GL, JU, OW und UR) unterstützen die Stellungnahme der SODK vollumfänglich und haben keine spezifischen Anmerkungen zum Vernehmlassungsentwurf formuliert. 4 Kantone (AI, AR, LU und VS) unterstützen die Haltung der SODK generell, haben jedoch einige spezifische Anmerkungen formuliert. Da die SODK ihre Stellungnahme in Absprache
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