Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 43 Seiten

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Die befürwortenden Parteien betonen, dass die Vorlage einen Beitrag für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung leiste, die Erwerbstätigkeit – insbesondere der Frauen – erhöhe, dem Fachkräftemangel entgegenwirke, die Gleichstellung der Geschlechter vorantreibe und die Chancengerechtigkeit von Kindern verbessere. Nach Ansicht der GLP dient die Vorlage zudem der Förderung der Standortattraktivität. Sie verweist auf den Vorschlag des Bundesrates zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer, wonach 25 Prozent der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer dem Bund zukommen und zweckgebunden für die Förderung der Attraktivität des Standorts Schweiz eingesetzt werden sollen. Die GLP erachtet die Vorlage als wesentliches Element der Standortförderung, welche in den Genuss dieser Zweckbindung kommen sollte. Die Mitte Frauen erachten den Einbezug der Wirtschaft in die Finanzierung der Betreuungskosten ebenfalls als erstrebenswert.

5 Parteien (Die Mitte, EVP, FDP-Frauen, GPS und SP), die die Vorlage befürworten, begrüssen, dass das laufende Impulsprogramm für die familienergänzende Kinderbetreuung in eine dauerhafte Lösung überführt werden soll.

3 Parteien (Die Junge Mitte Schweiz, Die Mitte und GLP) begrüssen, dass die Vorlage die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden oder die Organisationsfreiheit von Kantonen, Städten und Gemeinden gewährleistet. Die Mitte weist zudem darauf hin, dass eine generell pragmatische und unbürokratische Umsetzung der Gesetzesvorlage auf Verordnungsstufe zentral sei, um den administrativen Aufwand der Kantone, Städte und Gemeinden verhältnismässig zu halten.

4 Parteien (Die Junge Mitte Schweiz, Die Mitte Frauen, EVP und SP), die die Vorlage befürworten, sind der Ansicht, dass der Qualitätsentwicklung und der Qualitätssicherung in der Vorlage zu wenig Gewicht beigemessen wird. Nach Ansicht der EVP spricht die Vorlage vor allem die quantitative Seite an, ohne das Angebot in qualitativer Hinsicht zu stärken. Eine intensive Angebotsnutzung könne auch negative Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung haben, wenn die Qualität eines Angebotes nicht stimme. Die Qualitätssicherung sei deshalb zentral für die Erreichung der mit der Politik der frühen Förderung von Kindern angestrebten Ziele. Nur die finanzielle Unterstützung von ausserfamiliären Betreuungsinstitutionen ohne Berücksichtigung der Qualität erachtet Die Junge Mitte Schweiz als zu einseitig und nicht zielführend. Die Bestrebungen zur Stärkung der Qualität finden nach Ansicht der Jungen Mitte Schweiz zu wenig Eingang in die Vorlage. Die Mitte Frauen fordern einen zusätzlichen Gesetzesartikel, in dem festgehalten wird, dass sich der Bund für die Qualitätsentwicklung einsetzt und entsprechende Massnahmen in Absprache und Koordination mit den Kantonen trifft. Nach Auffassung der SP gilt es neben der finanziellen Entlastung der Eltern in gleichem Umfang auch in die pädagogische Qualität zu investieren. Je höher die pädagogische Qualität, desto grösser sei der Nutzen von familien- und schulergänzender Bildung, Betreuung und Erziehung. Hinzu komme, dass eine Qualitätssteigerung auch eine positive Wirkung auf den Fachkräftemangel in der Branche der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung haben könne.

Die EVP regt dazu an, die Einführung einer regelmässigen Bestandesaufnahme der Politik der frühen Förderung von Kindern in den Kantonen sowie eine Verbesserung der Zusammenarbeit und der Koordination auf Bundesebene anzustreben.

Für die FDP ist die Schaffung und Weiterentwicklung von guten Rahmenbedingungen in der familienergänzenden Kinderbetreuung in erster Linie eine kantonale Aufgabe. Die Kantone könnten schneller und effektiver auf regionale und lokale Bedürfnisse eingehen. Sie seien 7/43