Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 43 Seiten
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4 Stellungnahmen zur Vorlage als Ganzes
Die überwiegende Mehrheit der Kantone, nämlich 23 (AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS und ZH) unterstützt die Vorlage insgesamt. Nur 3 Kantone (BE, GR und ZG) lehnen die Vorlage ab. Von den 10 Parteien, die geantwortet haben, sprechen sich 8 Parteien (Die Junge Mitte Schweiz, Die Mitte, Die Mitte Frauen, EVP, FDP-Frauen, GLP, GPS und SP) für die Vorlage aus, 2 Parteien (FDP, SVP) lehnen diese ab. Bei den Verbänden der Wirtschaft, die Stellung genommen haben, heissen die Vorlage acht Verbände (BPW Switzerland, cp, EIT.swiss, GastroSuisse, SAV, SBLV, SGB und Travail.Suisse) gut, ein Verband (economiesuisse) hat erhebliche Vorbehalte und ein Verband (SGV) lehnt die Vorlage ab. Eine sehr grosse Mehrheit der interessierten Organisationen unterstützt die Vorlage.
Kantone, SODK und Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Die Mehrheit der Kantone (AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS und ZH) sowie die SAB, der SGV, die SODK, und der SSV begrüssen den Entwurf und befürworten dessen Ziele und Geltungsbereich. Sie befürworten das Engagement des Bundes und die Absicht, das Impulsprogramm durch ein Bundesgesetz abzulösen. 12 Kantone (AR, BS, FR, GE, JU, NE, NW, OW, SH, SO, UR und ZH) sprechen sich ausdrücklich für die weitere Unterstützung des Bundes als Ersatz des aktuellen Impulsprogramms aus. Die meisten Kantone sind der Ansicht, dass die Vorlage der Kompetenzverteilung Rechnung trägt, da der Bund eine gemeinsame Verantwortung für den vom Entwurf erfassten Bereich trägt. Ferner werde auch die Organisationfreiheit der Kantone, Städte und Gemeinden respektiert. Darüber hinaus sei das Subsidiaritätsprinzip ebenfalls gewahrt. TG verlangt jedoch eine Überprüfung der verfassungsrechtlichen Grundlage der Vorlage. Zahlreiche Kantone (AG, AI, JU, FR, GE, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS und ZH) sowie die SAB, der SGV, die SODK und der SSV sind sich einig, dass eine komplexe Umsetzung vermieden werden muss. Für sie ist darauf zu achten, dass in der Verordnung realistische Lösungen gefunden werden, um einen hohen administrativen Aufwand zu vermeiden. Dazu bedürfe es namentlich einer engen Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden sowie den zuständigen Stellen. AI und TG betonen, dass sich neben dem Bund auch die Wirtschaft engagieren sollte. NW, OW und TI bedauern, dass die Qualitätsentwicklung im Entwurf nicht genügend berücksichtigt wird.
3 Kantone (BE, GR und ZG) lehnen den Entwurf ab. Zwei von ihnen (BE und GR) haben Eventualanträge unterbreitet, falls der Entwurf dennoch weiterverfolgt werden sollte. Nach Ansicht der drei Kantone, die die Vorlage ablehnen, wird die Kompetenzverteilung nicht eingehalten, insbesondere die Artikel 67 Absatz 2 und Artikel 116 Absatz 1 BV. Der Bund habe nur eine Unterstützungskompetenz und gehe mit der Vorlage über die von der BV vorgesehene Zuständigkeit hinaus. BE und GR wären jedoch unter Vorbehalten bereit, dem Teil über die Programmvereinbarungen zuzustimmen. Der erste Eventualantrag von GR betrifft die Ausrichtung des Bundesbeitrags in Form einer Pauschale an die Kantone statt an die Eltern. Die Bedenken von BE beziehen sich hauptsächlich auf die an die Eltern ausgerichteten Beiträge. BE fordert die Prüfung eines Modells, bei dem die Beiträge an die Kantone ausgerichtet werden.
Politische Parteien
8 Parteien (Die Junge Mitte Schweiz, Die Mitte, Die Mitte Frauen, EVP, FDP-Frauen, GLP, GPS und SP) begrüssen die Vorlage, 2 Parteien (FDP und SVP) lehnen diese ab.