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Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 353 Seiten
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5327 Poly((R)-3-hydroxybutyrate-co-(R)- 0147398-31-0 M 39 Nur zur alleinigen oder zur Verwendung in einer Mischung mit anderen Poly-23
3-hydroxyhexanoate) meren im Kontakt mit allen Lebensmitteln bis sechs Monate oder länger bei Raumtemperatur oder darunter, einschliesslich Phasen der Heißabfüllung oder kurze Phasen des Erhitzens. Die Migration aller Oligomere mit einem Molekulargewicht unter 1'000 Da darf 5,0 mg/kg Lebensmittel nicht überschreiten.
5328 Montmorillonitton, modifiziert mit A Nur zur Verwendung als Zusatzstoff mit einem Massenanteil von bis zu 4,0 %
Hexadecyltrimethylammoniumbro- in Polymilchsäure-Kunststoffen, die zur Langzeitlagerung von Wasser bei mid höchstens Umgebungstemperatur bestimmt sind.
Kann Plättchen in Nanoform ausbilden, die in einer oder zwei Dimensionen dünner als 100 nm sind. Solche Plättchen müssen parallel zur Polymeroberfläche ausgerichtet und vollständig in das Polymer integriert sein.
5329 Phosphorsäure, Triphenylester, 1227937-46-3 A 0,05 Nur zur Verwendung als Zusatzstoff mit einem Massenanteil von bis zu 0,2 %
Polymer mit Alpha-hydro-omega- in Materialien und Gegenständen aus hochschlagfestem Polystyrol, die dazu hydroxypoly[oxy(methyl-1,2-et- bestimmt sind, bei höchstens Raumtemperatur mit Lebensmitteln in Berührung handiyl)], C10-16-Alkylester zu kommen, einschließlich Heißabfüllung und/oder Erhitzen auf bis zu 100 °C während einer Dauer von bis zu 2 Stunden. Nicht zur Verwendung im Kontakt mit Lebensmitteln, denen in Anhang III das Simulanz C und/oder D1 zugeordnet ist.
5330 Titandioxid, oberflächenbehandelt A Nur zur Verwendung mit einem Massenanteil von bis zu 25,0 %, einschließlich29
mit fluoridmodifiziertem Alumini- in Nanoform.
umoxid