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Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 9 Seiten

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Bundesgesetz Entwurf über die Individualbesteuerung

Variante 1 (ohne Einkommensdifferenzabzug)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Bundesgesetz vom 14. Dezember 19902 über die direkte Bundessteuer

Art. 3 Abs. 5 zweiter bis fünfter Satz

5... Ist die steuerpflichtige Person an mehreren Orten heimatberechtigt, so ergibt sich die Steuerpflicht nach dem Bürgerrecht, das sie zuletzt erworben hat. Hat sie das Schweizer Bürgerrecht nicht, so ist sie am Wohnsitz oder am Sitz des Arbeitgebers steuerpflichtig. Die Steuerpflicht erstreckt sich auch auf die Kinder unter elterlicher Sorge nach Artikel 9. Vorbehalten bleiben besondere Bestimmungen über die Besteu- erung von natürlichen Personen in völkerrechtlichen Verträgen.

2a. Kapitel: Zurechnung der Einkünfte und Abzüge

Art. 8a

1Die Einkünfte und Abzüge werden der steuerpflichtigen Person nach ihren zivil- rechtlichen Verhältnissen, ungeachtet des Güterstandes, sowie nach ihren weiteren gesetzlichen Anspruchsberechtigungen zugerechnet.

2Gewinnungskosten werden ihr entsprechend den Einkünften zugerechnet. Schuld- zinsen werden ihr gemäss Schuldvertrag zugerechnet.

1BBl 2023 …

2 SR 642.11