Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 29 Seiten

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Hauptabteilung Steuerpolitik

9. August 2023

Vernehmlassung

zum Bundesgesetz über die Individualbesteu-

erung

Ergebnisbericht

Zusammenfassung

Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden

Die 103 Vernehmlassungsteilnehmenden (7 Parteien, 26 Kantone, 65 Organisationen, 5 Pri- vatpersonen) sind sich insofern einig, dass die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren bei der direkten Bundessteuer endlich aufgehoben wer- den sollte. Über das zu wählende Modell der Besteuerung herrscht indessen nach wie vor grosse Uneinigkeit.

Einen Wechsel zur Individualbesteuerung begrüssen 4 Parteien (FDP, GLP, GPS, SPS), 5 Kantone (BE, BS, FR, LU, ZH) und 50 Organisationen. Sie sind der Ansicht, dass die Indivi- dualbesteuerung hohe Arbeitsanreize für Zweitverdienende schafft und damit die Chancen- gleichheit von Männern und Frauen fördert. Der Staat profitiere dadurch von zusätzlichen Steuereinnahmen, die Wirtschaft von einem höheren Angebot an Fachkräften und die Ge- sellschaft von einer besseren wirtschaftlichen Absicherung vieler Frauen. Zudem sei die Be- steuerung zivilstandsunabhängig und die Heiratsstrafe werde abgeschafft. Die Individualbe- steuerung weise im Vergleich zu anderen Steuermodellen das beste Kosten-Nutzen-Verhält- nis auf.

Die Einführung einer Individualbesteuerung lehnen 3 Parteien (die Mitte, EVP, SVP), 21 Kan- tone (AG, AI, AR, BL, GE, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG), 14 Organisationen und 3 Privatpersonen ab. Von den Gegnern der Individualbesteue- rung wird insbesondere ins Feld geführt, dass die Individualbesteuerung neue Ungleichhei- ten und Fehlanreize schaffe, indem sie insbesondere Eineinkommenspaare und Paare mit ungleicher Einkommensaufteilung benachteilige. Diese liessen sich auch mit Korrektiven nur teilweise lindern. Die Leistungsfähigkeit der einzelnen Person innerhalb der wirtschaftlichen Einheit sollte daher nicht losgelöst von derjenigen der Gemeinschaft betrachtet werden. Die Besteuerung dürfe nicht dazu führen, dass Steuerpflichtige sich für eine bestimmte Lebens- weise entscheiden müssten. Der administrative Aufwand für die Steuerpflichtigen und die Steuerbehörden werde massiv erhöht und das Steuerrecht für einen Grossteil der Bevölke- rung erheblich verkompliziert. Die geschätzten Beschäftigungseffekte werden angezweifelt. Der Entscheid, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder das Pensum der Erwerbstätigkeit zu erhöhen, hänge insbesondere von zahlreichen nicht-steuerlichen Faktoren ab wie etwa wirt- schaftliche Unabhängigkeit, Stellenangebot oder Kinderbetreuungsmöglichkeiten.