Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/40: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 55 Seiten

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Übersicht

Der Bund unterstützt im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr aus dem Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) wirkungsvolle Massnahmen zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs. Mit dem vorliegenden Bericht unterbreitet der Bundesrat die geplante Freigabe der für die vierte Generation der Agglomerationsprogramme im Rahmen dieses Programms ab 2024 erforderlichen Finanzmittel in der Höhe von 1,3 Milliarden Franken der Vernehmlassung.

Ausgangslage

Im Jahr 2020 waren in der Schweiz 78 Prozent der Bevölkerung und 84 Prozent der Arbeitsplätze1 in Agglomerationen angesiedelt. Gemäss den Zielen der schweizerischen Raumentwicklung soll das künftige Wachstum vorwiegend in diesen Räumen konzentriert werden. Laut Prognosen wächst der Verkehr auch in Zukunft weiter. So weisen die Verkehrsperspektiven 2050 des Bundes im Basisszenario eine Zunahme von Einwohnern und Einwohnerinnen sowie Arbeitsplätzen in den urbanen Regionen aus. Dies stellt die Verkehrsinfrastruktur vor grosse Herausforderungen. Die Kantone und Gemeinden können die für die Bewältigung des Verkehrs in den Agglomerationen nötigen Infrastrukturen oft nicht alleine finanzieren.

Für die Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen wurde deswegen das Programm Agglomerationsverkehr geschaffen. Der Bund leistet im Rahmen dieses Programms seit 2008 Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen, die zu einem effizienteren und nachhaltigeren Gesamtverkehrssystem in den betroffenen urbanen Räumen führen. Diese tragen dank einer kohärenten Planung von Verkehr, Siedlung und Landschaft zu einer nachhaltigen Raumentwicklung bei und stellen die Erreichbarkeit der Städte und Agglomerationen für das Umland sicher. Nach der einmaligen Finanzierung von dringlichen Projekten zu Beginn des Programms wurden bisher über drei Generationen von Agglomerationsprogrammen diverse Verkehrsinfrastrukturprojekte der Agglomerationen mitfinanziert. Mit der Zustimmung von Volk und Ständen zum NAF ist die Mitfinanzierung an Massnahmen im Agglomerationsverkehr seit 2018 unbefristet gesichert.

Die Mitfinanzierung von Massnahmen im Agglomerationsverkehr durch den Bund muss von den Trägerschaften der Agglomerationsprogramme beantragt werden. Die Agglomerationsprogramme beinhalten eine Zusammenfassung aller mitzufinanzierenden Massnahmen und müssen eine kohärente verkehrs- und siedlungsplanerische Abstimmung dieser Massnahmen nachweisen. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sich die Qualität des Verkehrssystems verbessert, die Siedlungsentwicklung stärker nach innen ausrichtet, die Verkehrssicherheit erhöht und Umweltbelastung sowie Ressourcenverbrauch verringern. Die Beiträge des Bundes richten sich nach der Gesamtwirkung des Programms und betragen zwischen 30 und 50 Prozent der anrechenbaren Investitionssumme.

Inhalt der Vorlage

2021 wurden dem Bundesamt für Raumentwicklung insgesamt 32 Agglomerationsprogramme der vierten Generation zur Prüfung eingereicht. Die Trägerschaften der Agglomerationsprogramme beantragen mit ihren Eingaben die Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturmassnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund sechs Milliarden Franken. Um die begrenzten Bundesmittel effizient einzusetzen, wurden diejenigen Programme und Massnahmen priorisiert, die zur Lösung der grössten Verkehrsprobleme beitragen und das beste Nutzen-Kosten-Verhältnis ausweisen.

Im vorliegenden erläuternden Bericht ist das Ergebnis der Prüfung der Agglomerationsprogramme der vierten Generation festgehalten. Für die wirksamsten Massnahmen, die innerhalb von vier Jahren finanz- und baureif sind, sieht der Bundesrat vor, die Bewilligung eines Verpflichtungskredites in der Höhe von rund 1,3 Milliarden Franken zu beantragen.

1 Beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen nach STATPOP 2020 und STATENT 2019