Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/40: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 55 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Problemlage und Anlass des Finanzbegehrens, Bedeutung des zu finanzierenden Vorhabens

1.1.1 Problemlage der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in den Agglomerationen

Im Jahr 2020 waren in der Schweiz 78 Prozent der Bevölkerung und 84 Prozent der Arbeitsplätze2 in Agglomerationen angesiedelt. Agglomerationen sind wichtige Wirtschaftsmotoren. Die urban geprägten Gebiete sind deshalb für die Wettbewerbsfähigkeit des ganzen Landes von entscheidender Bedeutung.

Während der Anteil der Bevölkerung in den Städten und Agglomerationen an der Gesamtbevölkerung seit 2000 leicht zunahm, konzentrierten sich die Beschäftigten stärker in den Agglomerationen. Aufgrund der räumlichen Konzentration der Bevölkerung und der Beschäftigten in den Städten und Agglomerationen ist das Verkehrsaufkommen innerhalb dieser Räume sowohl auf dem Strassen- als auch auf dem Schienennetz deutlich höher als ausserhalb. Der Verkehr nahm in den letzten Jahren deutlich zu. Die Verkehrsleistung im Personenverkehr stieg von 2000 bis 2019 in der Schweiz generell um rund 35 Prozent; im öffentlichen Strassenverkehr sogar um 38 Prozent3. Im Güterverkehr betrug der Zuwachs der Transportleistung zwischen 2000 und 2020 14 Prozent4. In den Spitzenstunden erreichen das Strassen- und Schienennetz unterdessen vielerorts die Kapazitätsgrenzen, Staus auf den Strassen und überlastete Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs (ÖV) gehören zum Alltag.

Im Jahr 2021 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Verkehrsperspektiven5 mit dem Zeithorizont 2050 publiziert. Die Verkehrsperspektiven 2050 gehen im Basisszenario davon aus, dass Bevölkerung und Arbeitsplätze weiterwachsen werden. Es wird zudem davon ausgegangen, dass dieses Wachstum vor allem in den urbanen, gut mit ÖV erschlossenen Regionen stattfindet. Diese Entwicklung entspricht auch den Zielen der schweizerischen Raumentwicklung. Das Basisszenario geht für den Zeitraum von 2017 bis 2050 von einem Wachstum der generellen Verkehrsleistung von elf Prozent aus. Insbesondere in den Agglomerationen wird sich der Anteil des Verkehrsnetzes mit einer sehr hohen Auslastung sowohl in der Morgenals auch in der Abendspitzenstunde weiter akzentuieren. Ebenfalls überdurchschnittlich ist das Verkehrswachstum zwischen den Agglomerationen.

Eine angemessene Konzentration des Wachstums auf die Städte und Agglomerationen trägt insgesamt zu einer Abschwächung der Verkehrszunahme bei. In den grössten Agglomerationen liegt die pro Person zurückgelegte Distanz rund neun Prozent unter dem schweizerischen Durchschnitt6. Je dichter die Besiedelung ist, desto höher ist in der Regel auch der Anteil der flächeneffizienteren Verkehrsarten ÖV sowie Fuss- und Veloverkehr (FVV). Umso wichtiger sind auch Verkehrsdrehscheiben, welche die verschiedenen Verkehrsträger miteinander verknüpfen. Verkehrserhebungen zeigen, dass Bewohner dicht bebauter Gebiete signifikant weniger Verkehr in der Schweiz verursachen und überdurchschnittlich häufig mit ÖV, zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs sind7. Verkehrsdrehscheiben leisten zudem einen wesentlichen Beitrag zur Vernetzung von städtischen und ländlichen Räumen und damit zur Sicherung der Erreichbarkeit urbaner Räume.

Insgesamt besteht aber in den Städten und Agglomerationen nach wie vor ein dringender Bedarf nach Optimierung und gezieltem Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen, um sowohl die Funktionalität des Gesamtverkehrssystems zu verbessern als auch eine Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern. Zudem wird die Funktionsfähigkeit der Nationalstrassen in urbanen Räumen mit einem funktionierenden Gesamtverkehrssystem gestärkt. Ein hoher Anteil an flächeneffizienten Verkehrsarten erhöht die Verkehrssicherheit, trägt zu Reduktion der Umweltbelastung bei und schafft überdies Kapazitäten für den notwendigen Individual- und Güterverkehr auf der Strasse.

1.1.2 Unterstützung des Bundes zur Lösung der Verkehrsprobleme in den Agglomerationen

Volk und Stände haben am 12. Februar 2017 der Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) zugestimmt8. Der unbefristete, in Artikel 86 Absatz 1 der Bundesverfassung9 (BV) verankerte und mit verschiedenen Mitteln gemäss Artikel 86 Absatz 2 BV gespeiste Fonds schafft für den Bund unter anderem die Grundlage, um finanzielle Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen leisten zu können. Die Änderung trat am 1. Januar 2018 in Kraft, gleichzeitig wie das Bundesgesetz vom 30. September 201610 über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAFG).

2 BFS – Beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen nach STATPOP 2020 und STATENT 2019

3 BFS – Leistungen des Personenverkehrs (PV-L), Statistik des öffentlichen Verkehrs (OeV)

4 BFS – Gütertransportstatistik (GTS)

5 ARE (2021), Schweizerische Verkehrsperspektiven 2050

6 BFS/ARE (2017), Mikrozensus Mobilität und Verkehr 2015

7 ARE (2018), Dichte und Mobilitätsverhalten

8 AS 2017 6731

9 SR 101

10 SR 725.13