Erläuternder Bericht EnFV
Vernehmlassung 2022/45: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2023 · 6 Seiten
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Erläuternder Bericht zur
Revision der Energieförderungsverordnung
Vernehmlassungsteilnehmer der Fall ist, werden sie gebeten, zu den vorgeschlagenen Varianten Stellung zu nehmen.
1.2.2 Anpassung Bewirtschaftungsentgelt für Anlagen in der Direktvermarktung
2018 wurde im Rahmen des Einspeisevergütungssystems das Direktvermarktungsmodell eingeführt. Mit diesem Modell soll ein Anreiz für eine hohe Prognosequalität und marktgerechte Produktion gesetzt werden.
Das Bewirtschaftungsentgelt setzt sich aus Fixkosten (Administration, Vermarktung im Allgemeinen) und variablen Kosten (Ausgleichsenergiekosten) zusammen. Für die erstmalige Ermittlung des Bewirtschaftungsentgelts wurden für die einzelnen Technologien folgende Beträge errechnet:
Technologie Anteil Fixkosten Anteil variable Kosten
% Rp./kWh % Rp./kWh
Photovoltaik- und Windenergieanlagen 20,0% 0,11 80,0% 0,44
Wasserkraftanlagen 39,3% 0,11 60,7% 0,17
Kehrichtverbrennungsanlagen 68,8% 0,11 31,3% 0,05
Übrige Biomasseanlagen 39,3% 0,11 60,7% 0,17
Für die Ermittlung des variablen Kostenanteils wurden die Ausgleichsenergiepreise der Jahre 2013- 2015 herangezogen und das Bewirtschaftungsentgelt wurde wie folgt festgelegt:
Technologie Bewirtschaftungsentgelt (Rp./kWh) Photovoltaik- und Windenergieanlagen 0,55 Wasserkraftanlagen 0,28 Kehrichtverbrennungsanlagen 0,16 Übrige Biomasseanlagen 0,28
Da sich das laufende Jahr nicht nur durch hohe Strompreise, sondern auch durch stark gestiegene Ausgleichsenergiepreise auszeichnet, ist es angezeigt das Bewirtschaftungsentgelt anzupassen. Dabei soll die grundlegende Methodik angepasst werden, sodass die aktuellen Ausgleichsenergiepreise zukünftig variabel in das Bewirtschaftungsentgelt einfliessen.
Zum einen soll das Bewirtschaftungsentgelt monatlich festgelegt werden. Zum anderen sollen in die Berechnung des variablen Anteils die tatsächlichen Ausgleichsenergiepreise einfliessen. Dabei wird der variable Kostenanteil indexiert (gestützt auf die Ausgleichsenergiepreise wie sie für die Berechnung des heutigen Bewirtschaftungsentgelts verwendet wurden). Je nach Höhe der Ausgleichsenergiepreise wird der variable Anteil des Bewirtschaftungsentgelts für den entsprechenden Monat erhöht oder reduziert.
Fiktives Beispiel: Ausgleichsenergiepreise Short-Position Long-Position
Durchschnittswert 2013 - 2015 7,36 Rp./kWh 2,5 Rp./kWh
Oktober 2022 22 Rp./kWh 15 Rp./kWh
Durchschnittliche Opportunitätskosten 2013-2015: (7,36 Rp./kWh – 2,5 Rp./kWh) / 2 = 2,43 Rp./kWh