Erläuternder Bericht EnFV
Vernehmlassung 2022/45: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2023 · 6 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht zur
Revision der Energieförderungsverordnung
Im Rahmen der Sanierung Wasserkraft haben die Kantone mit den strategischen Planungen identifiziert, bei welchen Wasserkraftwerken Sanierungsbedarf besteht. Die Betreiberfirmen werden mit der Verfügung der Sanierungspflicht aufgefordert, mit einem Variantenstudium aufzuzeigen, wie die Beeinträchtigung behoben werden kann. Die anschliessende Variantenauswahl berücksichtigt u.a. die Ökologie (Potenzial und Verbesserung), die Verhältnismässigkeit des Aufwandes und die energiepolitischen Ziele und wird durch die kantonale Konzessionsbehörde und das BAFU durchgeführt. Damit ist sichergestellt, dass gute ökologische Lösungen umgesetzt werden. Die Variantenauswahl erfolgt vorgelagert und damit unabhängig von einem allfälligen Investitionsbeitrag.
Betreiberfirmen mit Anlagen mit einer Leistung von weniger als 300 kW, deren Sanierung bereits realisiert oder deren Entschädigung vom BAFU zugesichert wurde, sollen einen Investitionsbeitrag für eine erhebliche Erneuerung oder Erweiterung erhalten können, wenn dabei keine neuen, respektive keine zusätzlichen ökologischen Beeinträchtigungen entstehen. Die Beurteilung der Beeinträchtigung erfolgt anlagenspezifisch. Das BAFU wird vor der Gewährung der Subvention angehört.
Art. 15
Es sind zwei Varianten für die Anpassung der Berechnung des Referenz-Marktpreises für Wasserkraftanlagen denkbar. Die Überlegungen dazu sind in Ziffer 1.2.1 enthalten.
Art. 26
Das Bewirtschaftungsentgelt soll sich künftig aus dem fixen Anteil für die Vermarktungskosten und einem variablen Anteil für die Ausgleichsenergiekosten zusammensetzen. Weitere Ausführungen dazu finden sich in Ziffer 1.2.2.
Art. 62 Abs. 3 Bst. b
Redaktionelle Anpassung, da die Gesetze nicht zum ersten Mal im Erlass genannt werden