Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/45: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2023 · 9 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-10/1/4
2. Ergebnisse der Vernehmlassung
Der vorliegende Bericht fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben1.
2.1. Energieeffizienzverordnung (EnEV)
Die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, LU, NE, NW, SG, SH, SO, SZ, TI, UR, VD, VS und ZH sowie FDP, Grünliberale, SP, SVP, EKK, EKD, ElCom, ENHK, AEE Suisse, SGB, Travail.Suisse, VPE, VSE, Alpiq, EWB, Groupe E, GastroSuisse, GGS, HEV, SKS, Eco Swiss, Greenpeace, Pro Natura, WWF, SAFE, SSES, VFS, SES, Migros Genossenschaft, Primeo Energie und Topten GmbH begrüssen entweder die Anpassungen an das EU-Recht, nehmen sie zur Kenntnis oder schreiben, dass sie keine Bemerkung oder Einwände haben.
Die Grünliberalen, die SP, die SKS, Greenpeace, Pro Natura, WWF, SAFE, SSES, SES und Topten GmbH schlagen weitere Anpassungen der EnEV zur Verschärfung der Anforderungen an die Energieeffizienz oder zum Verkaufsverbot von verschiedenen Gerätekategorien vor: u.a. elektrische Einzelraumheizgeräte, Luftentfeuchter, nicht ständig verbaute Klimaanlagen, Geschirrspüler, Backöfen und Waschmaschinen.
Explizite Befürwortung zur Regulierung der gewerblichen Geschirrspüler teilten der Kanton AR (insbesondere die Vorreiterrolle, die die Schweiz damit europaweit einnehmen würde), die SKS, Greenpeace, Pro Natura, WWF, SAFE, SES und Topten GmbH mit.
GastroSuisse begrüsst diese Massnahme aus Sicht der gastgewerblichen Betriebe, die ihre Kaufentscheide dank der Information optimieren und Energie sparen können.
Die SP schlägt vor, eine integrierte Wärmerückgewinnung als Mindestanforderung vorzuziehen, um substanzielle Stromeinsparungen zu realisieren ohne Abhängigkeit vom Kaufverhalten.
Die WEKO beantragt den Verzicht auf die neue Bestimmung, da neue Handelshemmnisse entstehen und der Wettbewerbsdruck abnehmen würde. Ebenfalls abgelehnt wird die Bestimmung von der SVP (neues technisches Handelshemmnis) und vom SGV (kostspielig für Produzenten, welche gewerbliche Geschirrspüler in Verkehr bringen).
2.2. Energieförderungsverordnung (EnFV)
2.2.1 Investitionsbeitrag: Neue Ausnahme von der Leistungsuntergrenze bei Wasserkraftanla-
gen (Art. 9. Abs. 2 Bst. c EnFV)
Die Kantone BE, GR, NW, SO, TG und VS sowie FDP, SVP, EKK, ECO Swiss, Ökostrom Schweiz, Travail.Suisse, SWV, VFS, VSE, EWN, Groupe E und Alpiq begrüssen die vorgeschlagene Bestimmung. Auch weitere Vernehmlassungsteilnehmende befürworten grundsätzlich die Vorlage; sie stellen dazu aber folgende Anträge: Der Kanton VD, AEE Suisse und SSH beantragen deren Anwendung auch für Vorhaben, bei denen kein Sanierungsbedarf festgestellt wurde. Die Kantone AI und AR möchten die Bestimmung auf erheblich erweiterte Anlagen beschränken. Der Kanton SZ plädiert für eine möglichst frühe Anhörung des BAFU. Schliesslich beantragt der SGB, die entsprechenden Mittel knapp zu bemessen.
Der Kanton SH, WEKO, GGS, Greenpeace, Pro Natura, SAFE, SES, SFV, SSES, SKS, VSA, Topten GmbH und WWF lehnen die neue Ausnahmeregelung aus ökologischen und/oder ökonomischen
1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet. 4/9 BFE-D-238D3401/316