Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/45: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2023 · 9 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-10/1/4

Gründen ab. Es bestehe ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis und widerspreche den Zielen zum Biodiversitätsschutz.

2.2.2 Anpassungen im Einspeisevergütungssystem

2.2.2.1 Anpassung Berechnungsmethode zur Ermittlung des Referenz-Marktpreises für Wasserkraftanlagen

Die Umsetzung der Variante 1 wird von AEE Suisse, SSH und Alpiq befürwortet. Letztere fordert eine Ausweitung der Berechnungsmethode auf Biomasse- und Windenergieanlagen.

Die Umsetzung der Variante 2 wird durch die Kantone AG, AI, AR, BE, GR, NW sowie von Suisse Eole, SWV, swisscleantech, SVP, FDP, GLP, EWA-energieUri, EWN, Axpo, VSE, Primeo Energie,

BKW, Groupe E und Pronovo begrüsst. Eine Ausweitung der Berechnungsmethode gemäss Variante 2 auf weitere Technologien wird von den Kantonen BE und NW sowie von Suisse Eole, swisscleantech, EWN, VSE, BKW und Groupe E gefordert. Für ein früheres Inkrafttreten sprechen sich Suisse Eole,

EWA-energieUri und BKW aus.

Eine Ablehnung der Anpassung erfolgt durch den Kanton FR, SGV, GGS, Ökostrom Schweiz, SAFE, SSES, SFV, Pro Natura, Greenpeace, WWF, SKS, Topten GmbH und SES. Als alternative Berechnungsmethode wurde von Greenpeace, Topten GmbH, SES, SAFE und SSES vorgeschlagen, die Future-Preise von drei Jahren zu verwenden.

2.2.2.2 Anpassung Bewirtschaftungsentgelt für Anlagen in der Direktvermarktung

Die vorgeschlagene Anpassung wird von den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, LU, NE, NW, SG, SO, SZ, TI, UR, VD und ZH sowie von SP, SGB, AEE Suisse, Ökostrom Schweiz, Swissolar, swisscleantech, Suisse Eole, SSH, SWV, Axpo, BKW, EWA-energieUri, Groupe E, Alpiq, VSE, EWN und Pronovo entweder begrüsst oder zur Kenntnis genommen. Zudem fordert die BKW ein früheres Inkrafttreten.

SGV und GGS lehnen die Anpassung ab.

2.3. Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV)

Die Verordnungsänderung zur quartalsweisen Stromkennzeichnung wird von den Kantonen AG, AR, AI, BE, BS, GE, GR, LU, NW, SH, SZ, SG, TG, VD und VS sowie von wesentlichen Akteuren der Strombranche – insbesondere VSE, Axpo, Alpiq, BKW, ECS Schweiz, VSGS, SBB, AEE Suisse,

SwissCleantech, VUE und Primeo – begrüsst. SVP, SP, FDP und die Grünliberalen sowie die EKK stimmen den Änderungen ebenfalls zu. Der Kanton BL sowie ElCom, Migros, GGS, IGEB, Groupe E, DSV u.a. beantragen, auf die Änderungen zu verzichten, da sie den Zusatzaufwand als unverhältnismässig einstufen bzw. damit verbundene Zusatzeinnahmen für Stromproduzenten ablehnen.

Die Kantone BS, NW und SH sowie die übrigen Akteure, welche die Vorlage begrüssen, beantragen in den Übergangsbestimmungen eine Umsetzung auf das Tarifjahr 2026 oder drei Jahre ab Inkraftsetzung. Die Vernehmlassungsvorlage enthielt dazu keine Bestimmung.

Die Kantone NW und SH sowie der VSE und einige weitere Akteure der Branche, wünschen sich, dass auf die Standardlastprofile für die quartalsscharfe Erfassung des Verbrauchs (Art. 9c Abs. 1) verzichtet wird und stattdessen auf Methoden, die in einer von der Branche erarbeiteten Richtlinie definiert sind, abgestützt wird. Diese Richtlinie müsste sinngemäss den Standardlastprofilen entsprechen, was so präzisiert werden soll. Weiter wünschen sich dieselben Akteure, dass – anstatt die Produktion gleichmässig auf die Quartale aufzuteilen – die bereits etablierte Methode zur Generierung von Einspeiseprofilen zu verwenden sei.

5/9 BFE-D-238D3401/316