Erläuternder Bericht EnEV
Vernehmlassung 2022/45: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2023 · 5 Seiten
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Erläuternder Bericht zur
Revision der Energieeffizienzverordnung
1. Grundzüge der Vorlage
Im Rahmen dieser Revision der EnEV werden im Wesentlichen verschiedene Anpassungen an das EU Recht in den bestehenden Anhängen 1.1, 1.12, 1.13, 1.21, 1.22 und 2.1 vorgenommen, sowie eine neue Deklarationspflicht für gewerbliche Geschirrspüler in einem neuen Anhang 2.15 eingeführt.
1.1 Anpassung der Anhänge 1.1, 1.12, 1.13, 1.21 und 1.22 an die neue EU Verordnung
Die neue Verordnung (EU) XXXX/XXXX (Entwurf) vom DATUM1 korrigiert die EU Delegierten Verordnungen Nr. 626/2011, Nr. 2019/2013, Nr. 2019/2015, Nr. 2019/2016 und Nr. 2019/2018 in Bezug auf den Anforderungen zur Energiekennzeichnung von Klimageräten, elektronischen Displays, Beleuchtung und Kühlgeräten. Damit diese Korrekturen ins Schweizer Recht übernommen werden, müssen die Verweise auf den jeweiligen Verordnungen in den entsprechenden Anhängen 1.1, 1.12, 1.13, 1.21 und 1.22 bezüglich der zuletzt ändernden Verordnung, d.h. Verordnung (EU) XXXX/XXXX (Entwurf) vom DATUM, angepasst werden. Die Kommission der Europäischen Union wird voraussichtlich Ende 2022 die EU Verordnung verabschieden, voraussichtlich mit sofortiger Geltung.
1.2 Netzbetriebenen elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und Aus-Zustand (Anhang 2.1)
Die Anforderungen an die Energieeffizienz von netzbetriebenen elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und Aus-Zustand werden in der Schweiz gleich geregelt wie in der EU. Mit den geplanten Änderungen der Energieeffizienzverordnung vom 1. November 2017 (EnEV, SR 730.02) werden verschiedene Anpassungen aus der neuen Verordnung (EU) XXXX/XXXX (Entwurf) vom DATUM2, die die Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 ersetzt, ins Schweizer Recht übernommen. Die Europäischen Kommission wird voraussichtlich Anfang 2023 über die neue EU Verordnung befinden. Das Datum ab dem diese EU-Verordnung in der EU gelten wird ist noch unklar; der neue Anhang 2.1 EnEV wird ab diesem Datum in Kraft treten. Die Anpassungen sind im Wesentlichen formaler Natur. Inhaltlich werden daneben u.a. die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz im Bereitschaftszustand gegenüber heute leicht erhöht, die Produktinformationspflicht von den vernetzten Geräten auf alle vom Anhang 2.1 erfassten Geräte erweitert und neu verlangt, dass die Produktinformationen fortan gleicherweise im Nutzerhandbuch und auf einer frei zugänglichen Website des Herstellers, Importeurs oder Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt werden. Schliesslich wird der Geltungsbereich leicht verändert und unter anderem auf «adjustable furniture» und «motor-operated building elements» erweitert.
1.3 Netzbetriebene gewerbliche Geschirrspüler (neuer Anhang 2.15)
Die Einführung neuer Anforderungen für gewerbliche Geschirrspüler schliesst sich den Anpassungen an, die im Rahmen der Revision 23a («Umsetzung pa.Iv. Girod») der Energieeffizienzverordnung vom 1. November 2017 (EnEV, SR 730.02) vorgenommen wurden. Die Steigerung der Energieeffizienz ist einer der Pfeiler der Energiestrategie 2050 des Bundesrates. Entsprechend hat der Bundesrat auch in seiner Botschaft vom 18. Juni 2021 zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (BBl 2021 1666) die Bedeutung der Verbesserung der Energieeffizienz und insbesondere der Stromeffizienz betont. Er hat angekündet, dass er die bestehenden Instrumente wie Geräte-
1 S. https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13482-Energieverbrauchskennzeichnung-kleinere-Anderungen-bei-Klimageraten-Displays-Lichtquellen-und-Kuhlgeraten_de.
2 S. https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/1558-Review-of-ecodesign-requirements-for-standby-and-off-mode-electric-power-consumption_de.