Erläuternder Bericht EnEV
Vernehmlassung 2022/45: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2023 · 5 Seiten
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Erläuternder Bericht zur
Revision der Energieeffizienzverordnung
vorschriften weiter nutzen und teilweise verstärken werde. Vor diesem Hintergrund werden mit den geplanten Änderungen der Energieeffizienzverordnung vom 1. November 2017 (EnEV, SR 730.02) weitere Anpassungen an Vorschriften für serienmässig hergestellte Fahrzeuge und Geräte vorgenommen.
Für gewerbliche Geschirrspüler existieren bisher keine energetischen Vorschiften. Der Vorschlag ist es in einem neuen Anhang eine Deklarationspflicht für neue gewerbliche Geschirrspüler einzuführen, die die Veröffentlichung der Messwerte gemäss EN IEC 63136 vorschreibt (Messverfahren für Reinigungsleistung, Wiederanschmutzung, Energie- und Wasserverbrauch). Die Deklarationspflicht erhöht die Transparenz für das Gewerbe und verbessert zu Handen des BFE die Übersicht über die Effizienz der aktuell in der Schweiz abgesetzten Geräte. Damit kann kurzfristig beim Erwerb eines gewerblichen Geschirrspülers der Energieverbrauch berücksichtigt werden und energetische Mindestanforderungen können mittelfristig darauf basierend definiert werden.
Ursprünglich war im Rahmen der Revision 23a («Umsetzung pa.Iv. Girod») eine integrierte Wärmerückgewinnung als Mindestanforderung vorgeschlagen worden. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der Branche wurde diese Vorgabe aufgegeben zugunsten von energetischen Mindestanforderungen, die auf normierten Messwerten fussen. Die Deklarationspflicht ist der erste Schritt, um im zweiten Schritt dem Markt angepasste energetische Mindestanforderungen zu definieren. Diese neue Vorgabe hat den Vorteil, dass die energetische Qualität insgesamt, unabhängig von der gewählten Technologie und anhand einer international anerkannten Norm beurteilt werden kann.
Gegenüber der heutigen Situation ohne Mindestanforderungen können durch entsprechende künftige Mindestanforderungen an Geschirrspüler jährlich zusätzliche Stromeinsparungen ausgelöst werden, in einer ähnlichen Grössenordnung wie die Stromeinsparungen, die für eine integrierte Wärmerückgewinnung als Mindestanforderung rund 52 GWh geschätzt wurden3. Wie viel Einsparungen dank der Deklarationspflicht realisiert werden, hängt in erster Linie vom Verhalten der Beschaffenden ab. Deshalb verzichten wir hier darauf, eine Einsparschätzung zu beziffern.
Da diese Verschärfungen über die Anforderungen hinausgehen, die derzeit in der EU gelten, stellen sie technische Handelshemmnisse dar. Gemäss Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse können technische Vorschriften der Schweiz als Ausnahmen von denjenigen der EU abweichen, falls dies überwiegende öffentliche Interessen erfordern (THG; SR 946.51, Art. 4). In der Verordnung über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften (VIPaV; SR 946.513.8) sind deshalb neu netzbetriebene gewerbliche Geschirrspüler als Ausnahmen aufzunehmen, mit der entsprechenden Anpassung im Artikel 2 Buchstabe c Ziffer 5. In solchen Fällen muss der Bundesrat die Verhältnismässigkeit der Massnahmen nach Art. 4 Abs. 3 THG (SR 946.51) vertieft prüfen und dafür ausdrücklich Ausnahmen vom «Cassis-de-Dijon Prinzip» beschliessen. Diese vertiefte Prüfung wird nach der Auswertung der Vernehmlassung insbesondere auch aufgrund der Stellungnahmen der Branche sowie der Konsumentenseite vorgenommen werden.
Die neue Deklarationspflicht für gewerbliche Geschirrspüler gilt ab dem 1. Januar 2024, zeitgleich wie das Inkrafttreten der meisten neuen Mindestanforderungen im Rahmen der Revision 23a («Umsetzung pa.Iv. Girod»); es wird eine 1-jährige Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024 gewährt für das Abgeben von Geräten, die die neuen Anforderungen nicht einhalten.
3 ENAK, «Grundlagen zur Energieeffizienz Gewerblicher Küchengeräte», BFE, 2021. Bush Energie GmbH, «5x Grundlagen effiziente Gewerbegeräte: gewerbliche Kaffeemaschinen, Medizinkühlgeräte, Eismaschinen, Untertischgeschirrspüler, Verkaufsbacköfen», BFE, 2021.
Weisskopf Partner GmbH, «Abklärungen zu Mindestanforderungen an Gewerbegeräte und Leuchtstofflampen», BFE, 2022.
Gemäss den Studien dürften jährlich 4’000 bzw. 1’515 neue Untertisch- und Hauben-Spülmaschinen verkauft werden bei einer technischen Lebenserwartung von 10 Jahren, sowie 200 Band- und Korbtransportmaschinen mit 12 Jahren Lebensdauer.