Erläuternder Bericht EnEV

Vernehmlassung 2022/45: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2023 · 5 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht zur

Revision der Energieeffizienzverordnung

2. Finanzielle, personelle und weitere Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden

Die Anforderungen an die Energieeffizienz und Energieeffizienz-Kennzeichnung sind auf Ebene Bund geregelt; Kantone und Gemeinden sind nicht an der Umsetzung beteiligt. Die neuen und geänderten Anforderungen können mit den bestehenden personellen Ressourcen und Sachkrediten des BFE umgesetzt werden und bedeuten einen geringen Mehraufwand.

3. Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft

Die in den Anhängen 1.1, 1.12, 1.13, 1.21, 1.22 und 2.1 aufgenommenen Änderungen bringen im Wesentlichen kleine Korrekturen ein, klären Fragen aus der Vollzugspraxis oder sind redaktioneller Natur. Die geringen Verschärfungen der Anforderungen sollten auf die Wirtschaft nur geringe Auswirkungen haben. Ebenso gering, wenn auch vorteilhaft, sollten diese für die Umwelt und die Gesellschaft sein.

Die Einführung der Deklarationspflicht für gewerbliche Geschirrspüler zielen auf eine mittel bis langfristige besseren Nutzung des Stromeffizienzpotenzials. Dies wiederum soll zu den Zielen der Energiestrategie 2050 und der mittel- und langfristigen Versorgungssicherheit beitragen.

Zudem profitieren die Endverbraucherinnen und Endverbraucher von den Anpassungen, weil Sie Einblick in die Effizienzeigenschaften der Geräte bekommen, die die Kaufentscheidungen auf sparsamere Geräte orientieren kann; in der Regel sind die Anschaffungskosten von effizienteren Geräten höher als die von weniger effizienten Geräten, die Energiekosten jedoch über die gesamte Lebensdauer der Geräte deutlich tiefer. Die gegenüber der EU schärferen Anforderungen stellen allerdings ein technisches Handelshemmnis dar. Die eingeführte Deklarationspflicht stützt sich allerdings auf einer EU Norm, was mittel und langfristig, die Unterschiede zu möglichen zukünftigen europäischen Reglungen für gewerbliche Geschirrspüler reduzieren sollte.

4. Verhältnis zum europäischen Recht

Die Anpassung an das europäische Recht erfolgt nach den im Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) enthaltenen Grundsätzen. Die Schweiz übernimmt u.a. bezüglich der Anforderungen an das Inverkehrbringen von Geräten grundsätzlich die Vorschriften der EU; Ausnahmen dazu sind nur zulässig, wenn der Bundesrat diese in der Verordnung vom 19. Mai 2010 über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften (VIPaV; SR 946.513.8) vorsieht. Aufgrund der vorgesehenen Änderungen der EnEV mit dem Zusatz des Anhangs 2.15 für «netzbetriebene gewerbliche Geschirrspüler» sind deshalb diese als neue Ausnahmen zum EU-Recht in Artikel 2 Buchstabe c Ziffer 5 VIPaV aufzunehmen.

Die vorgesehenen Änderungen in den Anhängen 1.1, 1.12, 1.13, 1.21, 1.22 und 2.1 harmonisieren die Vorschriften mit denjenigen der EU; Handelshemmnisse werden somit abgebaut.