Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/46: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 7 Seiten
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1 Ausgangslage
Gestützt auf Artikel 360a des Obligationenrechts (OR)1 ist am 1. Januar 2011 die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft)2 in Kraft getreten. Der NAV Hauswirtschaft regelt den Mindestlohn für Hausangestellte in Privathaushalten. Der Bundesrat hat den NAV Hauswirtschaft bereits dreimal jeweils um drei Jahre verlängert (2013, 2016 und 2019). Dabei wurden bei jeder Verlängerung die Bruttomindestlöhne, ohne Ferien- und Feiertagszuschläge (Art. 5 NAV Hauswirtschaft), an die Nominallohnentwicklung angepasst.
Die tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr (TPK Bund) hat an ihrer Sitzung vom 6. Juli 2022 entschieden, dem Bundesrat die erneute Verlängerung des NAV Hauswirtschaft um weitere drei Jahre und eine gleichzeitige Anpassung der Mindestlöhne per 1. Januar 2023 vorzuschlagen. Ferner hat die TPK Bund angemerkt, dass sie vom Bundesrat aufgrund der Arbeitsmarktsituation und insbesondere angesichts der Inflationsentwicklung während der Laufzeit des NAV (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025) eine Anpassung der zwingenden Mindestlöhne (Art. 5 NAV Hauswirtschaft) beantragen kann.
In diesem Zusammenhang wurde vom 15. August 2022 bis 17. Oktober 2022 ein Vernehmlassungsverfahren zur entsprechenden Vorlage durchgeführt. Die Vorlage soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2025 gültig sein. Der vorliegende Bericht hält die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens fest.
2 Vernehmlassungsverfahren
69 Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten wurden eingeladen, zur Vorlage Stellung zu nehmen (vgl. Anhang 1). Zwei Verbände (SVF und SIT) nahmen zudem spontan an der Vernehmlassung teil. Insgesamt sind 42 Stellungnahmen eingegangen, und zwar:
➢ 24 von Kantonsregierungen: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZH
➢ 3 von politischen Parteien:
• Die Mitte
• Schweizerische Volkspartei (SVP)
• Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP)
➢ 7 von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden:
• Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV)
• GastroSuisse
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