Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/46: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 7 Seiten

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Die Kantonsregierungen anerkennen, dass bei einem Wegfall des zwingenden Mindestlohns der Lohndruck und die Missbrauchsgefahr steigen könnten, zumal der Anteil der in diesem Beruf tätigen Immigrantinnen und Immigranten anhaltend hoch ist. Sie weisen darauf hin, dass die kantonalen tripartiten Kommissionen in den letzten drei Jahren wiederholt Verstösse gegen den Mindestlohn des NAV Hauswirtschaft festgestellt haben. Zudem würden Hausangestellte einen angemessenen und besonderen Schutz verdienen. In mehreren Kantonen und auch auf Bundesebene wurde die Hauswirtschaft von der TPK Bund auch dieses Jahr als Branche definiert, die bei der Arbeitsmarktbeobachtung im weiteren Fokus steht.

Der Kanton Thurgau lehnt die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft ab, weil missbräuchliche Unterbietungen der orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne nicht nachgewiesen seien. Wie bei den letzten drei Verlängerungen sei die Datenlage ferner dürftig. Schliesslich lasse sich angesichts der Verstossquote in der Branche eine Verlängerung nicht begründen.

Der Kanton Waadt bedauert, dass der NAV nicht auch auf die Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmenden anwendbar ist, die durchschnittlich weniger als fünf Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber tätig sind. Dadurch würde sich die Wirkung eines zwingend erklärten Mindestlohns verringern.

Der Kanton Zürich hält fest, dass Artikel 360a Absatz 1 OR keine hinreichende Rechtsgrundlage für eine Verlängerung des NAV Hauswirtschaft darstellt. Ausserdem stellt er die Verlässlichkeit der Statistiken angesichts der tiefen Verstossquote und der schwachen Datenlage infrage, anerkennt aber dennoch, dass eine potenzielle Gefahr ausbeuterischer Arbeitsbedingungen besteht, weshalb er der Verlängerung des NAV Hauswirtschaft zustimmt.

Unter den konsultierten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden findet die Vorlage ebenfalls mehrheitlich Zustimmung (SAV, Unia, Travail.Suisse, SGB, SIT und VPOD). Auch die Vertreterinnen und Vertreter anderer Verbände unterstützen die Verlängerung (SBV, EFS, SKF, Spitex, sgv, SSV, SBLV und SVF). GastroSuisse äusserte sich in ihrer Stellungnahme nicht zur Frage der Verlängerung, sondern nur zur Anpassung der Mindestlöhne (vgl. Kap. 4.2 unten).

Zwei politische Parteien (Die Mitte und die SP) begrüssen die Verlängerung ebenfalls, während die SVP die Vorlage ablehnt.

4.2 Anpassung der zwingenden Mindestlöhne

Von den 26 Kantonsregierungen sprechen sich 19 (AG, AI, AR, BE, BL, FR, GE, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, TI, UR, VD, VS, ZH) für die Anpassung der zwingenden Mindestlöhne an die Nominallohnentwicklung aus. Drei Kantonsregierungen (SZ, TG und ZG) haben dazu nicht Stellung genommen.

Im Unterschied zur Verlängerung von 2016 wird von kantonaler Seite die auf die Nominallohnentwicklung gestützte Lohnanpassung nicht kritisiert.

Der Kanton Freiburg stellt anders als bei der letzten Verlängerung von 2019 die Berechnungsmethode nicht infrage, indem er darauf hinweist, dass im Kanton eine andere Berechnungsmethode verwendet werde. Er erwähnt jedoch, dass eine Arbeitsgruppe gebildet wurde, um für die Hauswirtschaftsbranche im Kanton Freiburg eine dauerhafte