Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/46: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 7 Seiten
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• Unia
• Travail.Suisse
• Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD)
• Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)
• Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs (SIT)
➢ 1 von einem gesamtschweizerischen Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete:
• Schweizerischer Städteverband (SSV)
➢ 7 von gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und weiteren interessierten Kreisen:
• Schweizerischer Gewerbeverband (sgv)
• Spitex
• Schweizerischer Katholischer Frauenbund (SKF)
• Schweizerischer Bauernverband (SBV)
• Evangelische Frauen Schweiz (EFS)
• Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV)
• Schweizerischer Verband für Frauenrechte (SVF)
3 Überblick über die Vernehmlassungsergebnisse
Insgesamt werden die Verlängerung der Geltungsdauer des NAV Hauswirtschaft (vgl. Kap. 4.1 unten) und die Anpassung der Mindestlöhne an die Nominallohnentwicklung (vgl. Kap. 4.2 unten) mehrheitlich begrüsst. Eine Minderheit heisst die Verlängerung gut, hat sich jedoch gegen die Anpassung der Mindestlöhne ausgesprochen. Einer allfälligen Anpassung der Mindestlöhne während der Laufzeit des NAV Hauswirtschaft wird ebenfalls zugestimmt, wobei sich einige Vernehmlassungsteilnehmende nicht dazu geäussert haben.
4 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
4.1 Verlängerung des NAV Hauswirtschaft vom 1. Januar 2023 bis zum 31. De-
zember 2025
Von den 26 Kantonsregierungen haben 23 (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TI, UR, VD, VS, ZH) der Verlängerung des NAV Hauswirtschaft zugestimmt. Zwei Kantonsregierungen (SZ und ZG) haben nicht Stellung genommen.