Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/46: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 7 Seiten

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Lösung zu finden. Ausserdem führe das Arbeitsinspektorat Untersuchungen durch, um die notwendigen Daten für die Ausarbeitung eines Vorschlags zu sammeln.

Der Kanton Glarus erachtet die Anpassung der Mindestlöhne um 1,5 Prozent unter Berücksichtigung der aktuell steigenden Teuerung als zu gering, weshalb er eine Erhöhung des Mindestlohns um 3 Prozent beantragt.

Drei Kantone (BS, NE und JU) fordern, dass die Mindestlöhne im NAV Hauswirtschaft auf das in ihrem Kanton geltende Mindestlohnniveau angehoben wird, nämlich Fr. 21.45 pro Stunde in BS (für 2023), Fr. 20.77 pro Stunde in NE (für 2023) und Fr. 20.60 pro Stunde im Kanton JU.

Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände (Unia, Travail.Suisse, VPOD, SGB und SIT) sowie die Vertreterinnen und Vertreter weiterer Verbände (Spitex, SKF, EFS, SSV, SBLV und SVF) begrüssen die vorgeschlagene Lohnanpassung. Einige Vernehmlassungsteilnehmende (Unia, Travail.Suisse, VPOD, SGB, SKF, EFS, SVF und SIT) sind jedoch der Ansicht, dass die Lohnerhöhung zu gering sei, insbesondere in Anbetracht der Teuerung und des Anstiegs bei den Krankenkassenprämien. GastroSuisse, der sgv, der SBV und der SAV lehnen die Anpassung des Mindestlohns mit der Begründung ab, dass diese nicht gerechtfertigt sei.

Die EFS, die Unia und der SGB fordern eine Erhöhung um mindestens 4 Prozent und der SVF um mindestens 3 Prozent. Ein grosses Problem in der Hauswirtschaft sind gemäss dem SGB die Arbeitszeiten und die Tatsache, dass die Hauswirtschaft nicht dem Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel vom 13. März 19643 (Arbeitsgesetz, ArG) unterstellt ist. Hier brauche es raschestmöglich gesetzliche Verbesserungen. Travail.Suisse verlangt eine Erhöhung der Mindestlöhne um 3,4 Prozent, sofern bei den Krankenkassenprämien Massnahmen zur Kostendämpfung auf den 1. Januar 2023 beschlossen werden. Andernfalls müssten die Mindestlöhne um 4 Prozent angehoben werden. Der VPOD fordert eine Erhöhung um mindestens 5 Prozent und dass Hausangestellte dem Arbeitsgesetz sowie dem Übereinkommen Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte4 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) unterstellt werden. Der SKF wünscht eine Erhöhung um 4 Prozent und die SIT um rund 5 Prozent. Ausserdem spricht sich die Genfer Gewerkschaft dafür aus, dass Hausangestellte dem ArG unterstellt werden und dass der NAV Hauswirtschaft auch für Angestellte gelten sollte, die mindestens eine Stunde pro Woche für denselben Arbeitgeber tätig sind. Ausserdem sollte der NAV Hauswirtschaft gemäss der SIT weitere verbindliche Bestimmungen enthalten, wie etwa eine Höchstarbeitszeit von 41 Stunden oder eine obligatorische Erwerbsausfallversicherung im Krankheitsfall. Der SSV merkt an, dass verschiedene Städte sich eine weitergehende Erhöhung der Mindestlöhne als die in der Vorlage vorgesehene wünschen, insbesondere um die Beschäftigten vor finanziellen Einbussen infolge der aktuell verstärkten Teuerung zu schützen.

GastroSuisse, der sgv, der SBV und der SAV machen geltend, dass eine Anpassung auf Grundlage der Nominallohnentwicklung nicht gerechtfertigt sei und dass die vorgeschlagene Lohnerhöhung die berechtigten Interessen mehrerer Branchen, insbesondere des Gastgewerbes, beeinträchtige. Sie weisen darauf hin, dass die Mindestlöhne des NAV weit über den Mindestlöhnen für gastgewerbliche Kleinbetriebe mit bis zu

3 SR 822.11

4 SR 0.822.728.9