Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/46: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 7 Seiten
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vier Angestellten liegen. Als Berechnungsgrundlage für den Vergleich beziehen sie sich auf die im Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) vorgesehene 45-Stunden-Woche sowie auf den Mindestlohn ohne Ferien- und Feiertagszuschläge und ohne 13. Monatslohn. Daraus ergibt sich für jede Lohnkategorie des L-GAV ein tieferer Mindestlohn als derjenige im NAV Hauswirtschaft. Ausserdem fügen sie an, dass eine Anpassung der Löhne an die Nominallohnentwicklung nicht sachgerecht sei, da seit Inkrafttreten des NAV Hauswirtschaft (2011) bis Dezember 2021 die Teuerung 0 Prozent betragen habe. Schliesslich würden die zu hohen Mindestlöhne des NAV falsche Anreize mit volkswirtschaftlich negativen Folgen setzen.
Von den politischen Parteien erachtet Die Mitte die Erhöhung der Mindestlöhne um 1,5 Prozent als gerechtfertigt. Die SVP lehnt die Vorlage ab und fordert den Bundesrat auf, durch die Einführung von Kontingenten für die Zuwanderung in die Schweiz Artikel 121a der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 19995 umzusetzen. Auch die SP begrüsst die Lohnerhöhung, erachtet diese allerdings als zu gering und fordert eine Erhöhung um mindestens 4 Prozent.
4.3 Allfällige Anpassung der Mindestlöhne während der Laufzeit des NAV auf-
grund der Arbeitsmarktsituation
Von den 26 Kantonsregierungen sprechen sich 10 (AG, AI, BE, BL, BS, GL, JU, OW, SH, VD) für eine allfällige Anpassung der Mindestlöhne während der Laufzeit des NAV Hauswirtschaft (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025) aufgrund der Arbeitsmarktsituation aus. 16 Kantonsregierungen (AR, FR, GE, GR, LU, NE, NW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH) haben sich nicht dazu geäussert.
Die in der Vorlage vorgeschlagene allfällige Anpassung der Mindestlöhne wird auch von drei Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden befürwortet (Travail.Suisse, Unia und VPOD). Der SGB und die SIT haben hierzu nicht Stellung genommen. Die Vertreterinnen und Vertreter von zwei anderen Verbänden (EFS und SKF) unterstützen eine allfällige Lohnanpassung ebenfalls. Die Spitex, der SSV, der SVF und der SBLV haben sich nicht zu diesem Punkt geäussert. Wie bereits erwähnt, lehnen GastroSuisse, der sgv, der SBV und der SAV jegliche Lohnerhöhung ab.
Von den politischen Parteien begrüsst es Die Mitte, dass auch während der Laufzeit des NAV Hauswirtschaft Anpassungen der Mindestlöhne beantragt werden können. Die SVP lehnt den Vorschlag ab. Die SP hat sich nicht dazu geäussert.
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