Vorlage

Vernehmlassung 2022/47: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 5 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage

Verordnung über die Krankenversicherung «%ASFF_YYYY_ID»

er vor dem Inkrafttreten der Änderung des KVG vom 18. März 20224 bereits einen Anteil von 85 Prozent übernommen hatte. Der Versicherer tritt ihm diese Forderung innerhalb von zwei Monaten ab, sofern es sich um Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinse oder Betreibungskosten handelt.

2Die versicherte Person, deren Kanton zusätzlich 3 Prozent einer gemeldeten Forderung übernommen hat, kann den Versicherer im Jahr der Übernahme wechseln, sofern sie nicht bei anderen Forderungen nach Artikel 64a Absatz 6 KVG säumig ist.

III

1Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am 1. Januar 2024 in Kraft.

2Die Artikel 105b Absatz 2 und 105fbisAbsatz 1 treten am 1. September 2023 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain Berset

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

4 AS 2022 701