Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/57: Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG) · 19 Seiten

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1.1.2 Auffangeinrichtung BVG

Die Auffangeinrichtung BVG (Auffangeinrichtung) ist eine von den Sozialpartnern getragene Stiftung, die ihre Grundlage im BVG hat. Neben weiteren Aufgaben muss sie insbesondere Freizügigkeitskonten verwalten. Sie muss alle Freizügigkeitsguthaben entgegennehmen, die an sie überwiesen werden. Im Gegensatz zu den Freizügigkeitseinrichtungen darf sie die Annahme von Guthaben nicht ablehnen.

Per Ende 2020 betreute die Auffangeinrichtung im Bereich Freizügigkeit 1,27 Millionen Kundinnen und Kunden, was rund 53 % aller Freizügigkeitskonten entspricht. Allerdings handelt es sich dabei vielfach um Personen mit kleinen Guthaben. Die Höhe der von der Auffangeinrichtung verwalteten Freizügigkeitsguthaben betrug Ende 2020 rund 14,3 Milliarden Franken (und Ende 2021 15,6 Milliarden Franken). Zum Vergleich befanden sich auf den Freizügigkeitskonten (Konten in Form der reinen Sparlösung) der Banken gemäss Bankenstatistik per Ende 2020 rund 36,4 Milliarden Franken.

Freizügigkeitsgelder bei Banken, Versicherungen und der Auffangeinrichtung, 2015–2019

Veränderung Veränderung 2015 2019 2020 2021 19/20 20/21

Total in Mio. Fr. 52 360 55 661 57 061 +2,5 %

Freizügigkeitskonten

bei Banken

– Summe in Mio. Fr. 36 272 36 443 36 430 35 321 0,0 % -3,0 %

– Anzahl 741 067 869 031 848 160.

Freizügigkeitspolicen

bei Versicherungen

– Summe in Mio. Fr. 7 724 6 522 6 312 –3,2 %

– Anzahl 377 241 294 105 285 168.

Freizügigkeitskonten

bei Auffangeinrichtung

8 364 12 697 14 319 15 567 +12,8 % +8,7 %

– Anzahl 957 810 1 194 107 1 272 578 1 344 676 +6,6 % +5,7 %

Quellen: Schweiz. Sozialversicherungsstatistik 2021 / Angaben der Auffangeinrichtung für 2021 und 2022 / Bankenstatistik der SNB / Angaben der FINMA

1.1.3 Die Auswirkung der Zinsentwicklung auf die auf Freizügigkeitseinrichtungen und die Auffangeinrichtung

1.1.3.1 Die Negativzinsen und ihre Folgen

Mit der Einführung von Negativzinsen durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) im Januar 2015 war es für Finanzintermediäre weniger attraktiv, Freizügigkeitsgelder entgegenzunehmen. Gemäss geltender Recht ist der Nominalwert auf Freizügigkeits-