Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/57: Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG) · 19 Seiten
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ist, besteht auch wieder die Möglichkeit von höheren Geldzuflüssen bei der Auffangeinrichtung, welche ihren Deckungsgrad verwässern.
Die Auffangeinrichtung muss die ihr zufliessenden Gelder anlegen. In der Vergangenheit konnte sie die Negativzinsen auf ihren liquiden Mitteln durch die Renditen auf den übrigen Anlageklassen kompensieren und ihren Deckungsgrad im Freizügigkeitsbereich insgesamt halten4. Die schwachen Finanzmärkte im Aktien- und Obligationenbereich führten jedoch 2022 dazu, dass sich der Deckungsgrad per Ende April 2022 auf 104,6 % abschwächte.
Nachdem der Deckungsgrad der Auffangeinrichtung unter 105% gefallen war, hat sie ab 10. Mai 2022 Gelder im Umfang von mehreren Milliarden Franken5 bei der Bundestresorerie platziert. Gemäss der aktuellen Anlagestrategie ist der Stiftungsrat in einer solchen Situation gezwungen, umgehend risikoreduzierende Massnahmen zu ergreifen. Diese umfassen eine prozyklische Veräusserung risikobehafteter Anlagen und die Erhöhung von sicheren liquiden Mitteln6.
Allerdings besteht für Auffangeinrichtung aufgrund der Zinsentwicklung nun die Möglichkeit, insbesondere Gelder mit einer längeren Haltedauer mit positiver Verzinsung anzulegen. Sie kann diese Anlagen grundsätzlich bis zum Verfall halten, sofern keine wesentlichen Abflüsse stattfinden. Die entsprechenden Anlagen unterliegen aber ebenfalls Kursschwankungen. Die höheren Zinsen haben demnach zwar einerseits aufgrund tieferer Kurse an den Finanzmärkten zu einem tieferen Deckungsgrad der Auffangeinrichtung geführt, was ihre finanzielle Lage verschlechtert, andererseits führen sie bei der Neuanlage von festverzinslichen Werten mit einer mittleren bis längeren Laufzeit zu einer gewissen Entspannung der Situation.
Falls die Nationalbank aufgrund der gestiegenen Inflation die Zinsen weiter anhebt, dürfte die Anlagemöglichkeit bei der Bundestresorerie zudem für die Auffangeinrichtung (automatisch) unattraktiver werden. Es ist demnach für die Auffangeinrichtung zwecks Risikoreduktion wichtig, dass sie einen Teil ihrer Anlagen jederzeit risikoarm und liquide anlegen kann, ohne Verluste zu machen. Dazu dient das Konto bei der Bundestresorerie. Sollten die Zinsen im kurzfristigen Bereich aufgrund einer Änderung der SNB Politik steigen, wird das Konto bei der Bundestresorerie unattraktiv und gegebenenfalls auch überflüssig. Die Möglichkeit einer Anlage bei der Bundestresorerie kann demnach weiterhin befristet sein. Aktuell ist die Inflation hoch. Durchaus realistische Szenarien gehen auch künftig von (etwas) höheren Werten von Inflation und Zinsen aus. Begründet wird beispielsweise mit der höheren Verschuldung, der abnehmenden Globalisierung, der Energiewende und der Knappheit in gewissen Rohstoffbereichen. Letztlich aber legt die unsichere Entwicklung die vorläufige Fortführung einer befristeten Lösung nahe. Eine Limitierung des Betrages ist möglich, da ein Teil der Aktiven der Auffangeinrichtung eine längere Laufzeit aufweisen und demnach auch renditeträchtig und sicher investiert werden können.
4 2014: 108,0 %, 2019: 108,7 %, 2020: 107,8 %, 2021: 108,0 %, 10.6.22: 103,1 %
5 3 Milliarden Franken im Mai, ca. 1,25 Milliarden Franken im Juni. Nach der Leitzinserhöhung der SNB kündigte die Auffangeinrichtung an, bis auf weiteres keine Gelder mehr einzuzahlen.
6 Ende 2021 betrug der liquiditätsnahe Anteil der Auffangeinrichtung rund 60%.