Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/57: Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG) · 19 Seiten
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Anders als die anderen Vorsorgeeinrichtungen kann die Auffangeinrichtung im Freizügigkeitsbereich keine Sanierungsmassnahmen ergreifen. Die Versicherten können die Auffangeinrichtung jederzeit verlassen, es existiert kein Zwangsanschluss, und von den Versicherten können auch keine Sanierungsbeiträge erhoben werden. Eine Unterdeckung und die damit verbundene Unsicherheit können – wie bei einer Bank – zu einem Ansturm auf die Konten führen. Bei einer Unterdeckung würde jede austretende Person den Deckungsgrad der Auffangeinrichtung verschlechtern, da dieser Person trotz Unterdeckung keine Abzüge gemacht werden können. Der Sicherheitsfonds BVG haftet nicht für Freizügigkeitsgelder.
Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) sowohl des National- wie auch des Ständerates haben dem Bundesrat am 29. April beziehungsweise am 1. Mai 2020 geschrieben, dass sie zugunsten der Auffangeinrichtung die Prüfung eines Nullzinskontos bei der SNB oder der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) empfehlen. Der Bundesrat hat in seiner mündlichen Antwort eine entsprechende Prüfung des Anliegens zugesagt. Anschliessend hat das Parlament im Herbst 2020 Artikel 60b BVG mittels dringlichem Verfahren beschlossen.
Dieser ermöglicht es der Auffangeinrichtung, maximal 10 Milliarden Franken unter einem Deckungsgrad von 105% bei der Bundestresorerie anzulegen. Das Gesetz ist bis zum 25. September 2023 befristet. In der Folge musste die Auffangeinrichtung die Regelung lange nicht in Anspruch nehmen. Aufgrund der allgemeinen Stabilisierung der Finanzmärkte erholte sich ihr Deckungsgrad bis Ende Dezember 2021 auf 108%.
1.1.3.3 Inflations- und Zinsentwicklung seit Ende 2020
Im Bereich der Inflations- und Zinsentwicklung findet gegenwärtig ein eigentlicher Paradigmawechsel statt. Nach langen Jahren mit einer tiefen und teilweise auch mit negativer Inflationsentwicklung steigt die Teuerung aktuell deutlich an. Eine ähnliche Entwicklung lässt sich international noch stärker beobachten, zum Beispiel in den USA oder im EU Raum. Aufgrund der ansteigenden Inflation hat in der Schweiz seit Ende 2020 und insbesondere 2022 ein deutlicher Zinsanstieg stattgefunden. Der 7- jährige Zinssatz der Bundesobligationen lag Ende Juli 2022 bei 0,34 %, und damit deutlich im positiven Bereich. Ende 2020 betrug der Wert noch -0,63 %, und Ende 2021 -0,27 %. Deutlich höher als die risikoarmen Bundesobligationen sind die Swapsätze (mit welchen sich auch Banken refinanzieren). Der 3-jährige Swapsatz lag Ende Juli 2022 bei ca. 0,67 %, der 5-jährige bei ca. 0,86 % und der 7-jährige ca. 1,08 %. Damit sind Freizügigkeitskonti mit einer Nullverzinsung erstmals seit längerer Zeit für die Banken wieder eine attraktive Quelle der Refinanzierung, da diese Gelder oft vergleichsweise lange auf den Konti bleiben.
1.1.3.4 Aktuelle Lage der Auffangeinrichtung
Ansteigende Inflation und Zinsen, eine restriktivere Geldpolitik der Notenbanken und geopolitische Spannungen erhöhen aber auch die Wahrscheinlichkeit grösserer Schwankungen und von Rückschlägen an den Finanzmärkten. Auch die Covid Pandemie kann sich jederzeit mit neuen unangenehmen Überraschungen bemerkbar machen. Sollte sich die Konjunktur abschwächen, was gegenwärtig nicht ausgeschlossen