Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten

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Übersicht

Das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft stellt die Schweiz

vor gewichtige Herausforderungen. Der Bundesrat will diesen internationalen Ent-

wicklungen Rechnung tragen. Er hält dafür, die Regeln zur Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen umzusetzen, auch wenn die Schweiz dazu weder

rechtlich noch politisch verpflichtet ist. Er will mit einer vorausschauenden Umsetzung die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in der Schweiz erhalten blei-

ben. Die Umsetzung soll möglichst schonend erfolgen. KMU sollen nicht von den neuen Regeln betroffen sein und der Steuerföderalismus soll weiterhin bestehen.

Ausgangslage

Die Wirtschaftspolitik der Schweiz war in den vergangenen Jahrzehnten äusserst erfolgreich und hat der Schweiz zu einem hohen Wohlstand verholfen. Wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen haben dazu einen wesentlichen Beitrag geleistet. Unter anderem haben sich viele international tätige Unternehmen hier angesiedelt. Diese Unternehmen haben zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen, sowohl direkt als auch indirekt bei ihnen zuliefernden Unternehmen. Zudem tragen diese Unternehmen beträchtlich zum Gewinnsteueraufkommen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie zu den Sozialversicherungsabgaben bei.

Angesichts des intensiven internationalen Standortwettbewerbs sieht sich die Schweiz regelmässig mit Reformbedarf konfrontiert, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Im Steuerbereich beschloss das Parlament hierzu zuletzt die Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF, die im Jahre 2020 in Kraft getreten ist. Mit jener Reform hob die Schweiz steuerliche Sonderregelungen für Holding- und andere Gesellschaften auf, die international nicht mehr akzeptiert waren. Im Gegenzug senkten zahlreiche Kantone ihre Gewinnsteuersätze. Es gelang damit, die volkswirtschaftlichen und fiskalischen Interessen der Schweiz zu wahren.

Neueste Entwicklungen auf Stufe der OECD und der G20 machen es jedoch aus Sicht des Bundesrates erforderlich, das schweizerische Unternehmenssteuerrecht erneut weiterzuentwickeln. Das sog. OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft gliedert sich in zwei Säulen:

Mit der Säule 1 sollen Marktstaaten einen höheren Anteil des Gewinns grosser

Unternehmensgruppen besteuern können.

Mit der Säule 2 soll eine Mindestbesteuerung für grosse Unternehmensgruppen

eingeführt werden.

Die Arbeiten an Säule 2 sind auf Stufe der OECD weit fortgeschritten und deren Umsetzung durch zahlreiche Länder steht bevor. Die Schweiz kann nicht verhindern, dass gewisse hier tätige Unternehmensgruppen künftig einer höheren Steuerbelastung unterliegen. Sie kann aber ihre Interessen wahren, indem sie die neuen Regeln in ihr Recht einführt, auch wenn dazu keine rechtliche oder politische Verpflichtung besteht.