Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht

Inhalt der Vorlage

Die Schweiz soll mittels einer Ergänzungssteuer auf ihrem Gebiet die Mindestbesteuerung der betroffenen Unternehmensgruppen und Geschäftseinheiten sicherstellen. Ferner soll sie von den neuen Besteuerungsrechten Gebrauch machen, wenn eine in der Schweiz tätige Unternehmensgruppe die Mindestbesteuerung im Ausland nicht erreicht. Damit werden die zusätzlichen Steuereinnahmen der Schweiz statt anderen Staaten zufliessen. Und die hier ansässigen Unternehmen können vor zusätzlichen Steuerverfahren im Ausland geschützt werden.

Bei der Ergänzungssteuer handelt es sich um eine neue, zusätzliche Bundessteuer. Sie ist beschränkt auf grosse Unternehmensgruppen, die in den Anwendungsbereich der neuen Regeln fallen, d.h. einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro erreichen und die Mindestbesteuerung von 15% unterschreiten. Die heutige Gewinnsteuer von Bund und Kantonen wird parallel dazu für alle Unternehmen unverändert weitergeführt. Die Ergänzungssteuer soll von den Kantonen veranlagt und bezogen werden. Verfügt eine Unternehmensgruppe über mehrere Einheiten in der Schweiz, werden diejenigen Geschäftseinheiten besteuert, die im Einzelfall die Unterschreitung der Mindestbesteuerung mitverursacht haben.

Mit dieser föderalistisch geprägten Umsetzung besteht weiterhin ein Anreiz für die Kantone, wettbewerbsfähige Steuerbelastungen anzubieten. Gleichzeitig werden die zusätzlichen Steuereinnahmen der Kantone im Nationalen Finanzausgleich (NFA) berücksichtigt.

Auswirkungen

Die Auswirkungen lassen sich derzeit noch nicht zuverlässig schätzen. Die Vorgaben der OECD sind interpretationsbedürftig und werden nach Angaben der OECD/G20 erst gegen Ende 2022 abschliessend vorliegen. Ausserdem ist die Datenlage fragil und bestimmte Reformelemente lassen sich nicht quantifizieren.

Erste Schätzungen ergeben kurzfristige Mehreinnahmen von rund 1 – 2.5 Mrd. Franken aus der schweizerischen Ergänzungssteuer. Verliert die Schweiz an Standortattraktivität, sind diese zusätzlichen Einnahmen indes mittel- und langfristig nicht gesichert.

Das theoretische Einnahmenpotential aus einer Unterschreitung der Mindestbesteuerung im Ausland wird auf grob 3 Milliarden Franken geschätzt. Wenn die betreffenden ausländischen Staaten die Mindeststeuer auf ihrem Territorium selbst sicherstellen, tendieren die tatsächlichen Einnahmen für die Schweiz jedoch gegen Null.

Prozedurales Vorgehen

Angesichts der noch zahlreichen Unsicherheiten hält der Bundesrat ein etappiertes Vorgehen für angezeigt. In einem ersten Schritt soll eine neue Verfassungsnorm dem Bund die Kompetenz geben, das OECD-/G20-Projekt umzusetzen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass mit den neuen Regeln eine ungleiche Behandlung von grossen und kleineren Unternehmen eingeführt wird, die im Konflikt zu bestehenden verfassungsrechtlichen Prinzipien steht. Eine Übergangsbestimmung soll sodann den Bundesrat ermächtigen, die Mindestbesteuerung temporär auf dem Verordnungs-