Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten
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Die Schweiz dürfte gesamthaft betrachtet verlieren, da in steuerlich attraktiven Staaten viele substanzschwache Gesellschaften angesiedelt sind, welche die Verluste am arbeitsintensiveren heimischen Standort nicht ausgleichen.
Andere Staaten passen Eine Anpassung des Steuersystems bzw. Überführung ihre Steuerpolitik eben- der Regeln ins nationale Recht des Auslands ist wahrfalls an und setzen die scheinlich, da die Regeln anreizkompatibel ausgestaltet IIR/UTPR um. sind. Allenfalls einige wenige Staaten ohne Gewinn-Steuerlich attraktive Staa- steuer werden die Transaktionskosten aus der Einfühten heben die Steuerbelas- rung einer solchen scheuen. Daraus folgt:
tung an die Mindest- • Nur geringe Mehreinnahmen (nach Verhaltensändegrenze heran. rung anderer Staaten) aus einer etwaigen IIR/UTPR.
• Die Schweiz gewinnt an Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu steuerlich noch attraktiveren Standorten.
• Steuerlich attraktive Staaten werden versuchen, die Reduktion an steuerlicher Wettbewerbsfähigkeit bei anderen Standortfaktoren zu kompensieren.
Inner-und interkantonaler In der Summe wohl geringe Auswirkungen:
Steuerwettbewerb • Der Anreiz der steuerlich attraktiven Kantone wei-
terhin Steuerbelastungen unterhalb der Mindestbesteuerung anzubieten, ist gewahrt. Weniger attraktive Kantone werden relativ gesehen attraktiver.
• Eventuell besteht bei den Kantonen der Anreiz, Massnahmen der STAF neu auszutarieren.
• Der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen wird etwas gebremst, da die internationale Grenze auch eine (wenngleich aufgrund des länderweiten Blendings weniger bindende) interkantonale Grenze darstellt.
• In einigen kleinen, steuergünstigen Kantonen gibt es keine Anpassungen, weil dort keine betroffenen Unternehmen angesiedelt sind.
Administrative Belas-
tungen
Prüfaufwand Es ergeben sich Mehrbelastungen für Unternehmen
und Steuerbehörden, da zwei Steuerberechnungen durchgeführt und überprüft werden müssen; einerseits die Steuerbelastung gemäss Status quo, andererseits die Steuerbelastung gemäss Säule 2.