Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten

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Anhang: Zusammenfassung der Auswirkungen der OECD/G20-Reform auf das Effizienz- und Standortziel sowie auf den administrativen Aufwand: Säule 2

Effizienzziel

Förderung Innovationen Anreiz F&E über Steuersystem zu fördern, geht zu-

rück.

Anreiz der Unternehmen, F&E zu betreiben, geht zurück.

Wettbewerb zwischen In der Tendenz werden infolge der Reform in der Unternehmen Schweiz grosse internationale Unternehmen höher be-

steuert als die lokale Wirtschaft.

Als Folge wird der Wettbewerb zwischen betroffenen und nicht betroffenen Unternehmen zugunsten letzterer verzerrt.

Betroffene Unternehmen werden versuchen, einen Teil der Steuererhöhung auf Vorleistungserbringer, Konsumenten oder Arbeitnehmende zu überwälzen.

Reduktion BEPS Reduktion wirkt sich förderlich auf das Effizienzziel

aus. Die Steuerzahlung korrespondiert stärker mit der Leistung aus der Bereitstellung öffentlicher Güter / Infrastrukturdienstleistungen.

Rückgang Investitions- Verlust an Investitionen und Wertschöpfung. Es sind /Arbeitskräftenachfrage die Einnahmen aus fast allen Steuerarten sowie aus So-(marginale Anpassungen zialversicherungsbeiträgen negativ betroffen.

der Unternehmen)

Standortziel

Reduktion BEPS Anreize für BEPS in steuerlich attraktiven Gebieten ge-

hen zurück. Für heute steuerlich attraktive Länder geht die Standortattraktivität zurück.

Steuerwettbewerb um Re- Die Mindestbesteuerung ist eine allgemeine Unteralkapital /Substanzabzug grenze, die sowohl BEPS als auch den Wettbewerb um

Realkapital betrifft. Der Substanzabzug sorgt immerhin dafür, dass Gewinne bis zum Substanzabzug weiterhin mit weniger als 15 Prozent besteuert werden können. Der Anreiz, Substanz in steuerlich attraktiven Staaten anzusiedeln, steigt.

Unternehmen Sitzwech- Neben dem direkten Effekt aus einem Wegzug entstesel / Schliessung Tochter- hen Wertschöpfungseinbussen bei Vorleistungserbringesellschaft bzw. Be- gern. Es sind die Einnahmen aus fast allen weiteren triebsstätte (diskrete Steuern sowie aus Sozialversicherungsbeiträgen be-Anpassungen der Unter- troffen.

nehmen)