Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten
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5.9 Volkswirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen der nationalen Umsetzung der Mindestbesteuerung
Die Einschätzung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Säule 2 auf die Schweiz fällt bestenfalls gemischt aus (s. Ziff. 5.8). Daher drängt sich die Frage auf, warum eine Überführung ins nationale Recht notwendig ist, wenn nicht sicher ist, ob die neuen Regeln im Vergleich zum Status quo aus einer volkswirtschaftlichen Sicht einen Fortschritt darstellen.
Die Nichtüberführung in das nationale Recht würde der Schweiz keinen Vorteil verschaffen, sobald das Ausland eine IIR bzw. UTPR einführt. Die Überführung der OECD/G20-Regeln in das nationale Recht kann die Erhöhung der Steuerbelastung für in der Schweiz tätige Unternehmensgruppen folglich nicht verhindern. Trotzdem sprechen wichtige Gründe für eine Überführung der OECD/G20-Regeln in das nationale Recht:
Die Umsetzung garantiert, dass die Schweiz Einnahmen aus einer Ergänzungs-
steuer erzielt. Diese Einnahmen würden sonst dem Ausland zugutekommen.
Indem die Einnahmen in der Schweiz verbleiben statt ins Ausland abzufliessen,
weitet sich der finanzpolitische Spielraum. Dieser kann auch für Massnahmen genutzt werden, die dem Erhalt der Standortattraktivität dienen.
Indem die schweizerische Ergänzungssteuer in der Schweiz erhoben wird, können
den betroffenen Konzernen zusätzliche Steuerverfahren im Ausland erspart werden.
Letztendlich determiniert die konkrete Ausgestaltung der Umsetzung auch die Anreizwirkungen im interkantonalen Verhältnis. Vom OECD/G20-Projekt sind am stärksten steuerlich attraktive Kantone betroffen, wenngleich mit Sondermassnahmen der STAF in jedem Kanton für Unternehmensgruppen das Risiko besteht, unter die OECD/G20-Mindestbesteuerung zu fallen. Die Säule 2 wirkt sich indirekt auch auf den interkantonalen Steuerwettbewerb aus, da die Mindestbesteuerung einschränkend auf den interkantonalen Steuerwettbewerb wirkt. Im interkantonalen Wettbewerb wirkt sich dieser Effekt jedoch etwas schwächer aus als im internationalen Verhältnis. Zum einen führt das länderweite Blending dazu, dass eine tiefe Steuerbelastung in einem Kanton mit einer höheren Steuerbelastung in einem anderen Kanton «ausgeglichen» werden kann. Aus diesem Grund besteht auch für steuerlich attraktive Kantone weiterhin ein Anreiz, Steuerbelastungen unterhalb der Mindestbesteuerung anzubieten. Des Weiteren achtet die nationale Umsetzung darauf, die Anreizkompatibilität des föderalen Systems zu erhalten. Dies geschieht, indem die zusätzlichen Einnahmen aus der schweizerischen Ergänzungssteuer den steuerlich attraktiven Kantonen zustehen.24
Aus der Sicht eines Kantons mit Steuerbelastung über der Mindestbesteuerung wird der Steuerwettbewerb etwas gebremst. Da viele dieser Kantone nur leicht oberhalb
24 Die Kantone verfügen über Tarifautonomie. Sowohl in Hoch- als auch Tiefsteuerkantonen, die von einem grossen Steuerzahler dominiert werden, könnten Anreize bestehen über Sondersteuersätze zwischen diesem und den restlichen Steuerzahlern zu differenzieren. Ein solcher Spezialfall lässt sich ohne Änderung des StHG nicht vermeiden, dürfte in der Praxis aber von geringerer Bedeutung sein.