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Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 3 Seiten

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Lärmschutz-Verordnung (LSV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat,

verordnet:

I

Die Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 19861 wird wie folgt geändert:

Art. 7 Abs. 3

3Bei neuen Luft/Wasser-Wärmepumpen, die der Raumheizung oder der Erwärmung von Trinkwasser dienen und deren Lärmimmissionen die Planungswerte nicht überschreiten, sind weitergehende Emissionsbegrenzungen nach Absatz 1 Buchstabe a nur zu treffen, wenn:

a. mit höchstens einem Prozent der Investitionskosten der Anlage eine Begrenzung der Emissionen von mindestens 3 dB erzielt werden kann; oder

b. eine leistungsvariable Anlage bei über 2°C Aussentemperatur auf mehr als 65 Prozent ihrer Leistungsfähigkeit läuft.

II

Anhang 6 wird gemäss Beilage geändert.

III

Diese Verordnung tritt am 1. November 2023 in Kraft.

SR ...

1 SR 814.41

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