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Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 3 Seiten
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Lärmschutz-Verordnung (LSV)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat,
verordnet:
I
Die Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 19861 wird wie folgt geändert:
Art. 7 Abs. 3
3Bei neuen Luft/Wasser-Wärmepumpen, die der Raumheizung oder der Erwärmung von Trinkwasser dienen und deren Lärmimmissionen die Planungswerte nicht überschreiten, sind weitergehende Emissionsbegrenzungen nach Absatz 1 Buchstabe a nur zu treffen, wenn:
a. mit höchstens einem Prozent der Investitionskosten der Anlage eine Begrenzung der Emissionen von mindestens 3 dB erzielt werden kann; oder
b. eine leistungsvariable Anlage bei über 2°C Aussentemperatur auf mehr als 65 Prozent ihrer Leistungsfähigkeit läuft.
II
Anhang 6 wird gemäss Beilage geändert.
III
Diese Verordnung tritt am 1. November 2023 in Kraft.
SR ...
1 SR 814.41
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