Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten

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Verordnung des WBF und des UVEK zur Pflanzengesundheitsverordnung

2.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die vorgesehene Änderung der PGesV-WBF-UVEK berücksichtigt die Vorgaben des SPS-

Abkommens der WTO (Sanitary and Phytosanitary Agreement). Die Bestimmungen sind mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar und entsprechen jenen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens2 (IPPC). Diese Änderung ist zudem wichtig für die Aktualisierung des Anhangs 4 des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (SR 0.916.026.81), um die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit der phytosanitären Bestimmungen zwischen der Schweiz und der EU aufrechtzuerhalten.

2.6 Inkrafttreten

Die Änderungen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

2.7 Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlage für diese Änderungen bilden die folgenden Delegationsnormen der PGesV: Artikel 29 Absatz 5, 29b Absatz 2 sowie 33 Absätze 1 und 2.

2 SR 0.916.20