Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten
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Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, LBV)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Landwirtschaftliche Begriffsverordnung vom 7. Dezember 19981 wird wie folgt geändert:
Art. 16 Abs.1 Bst. f und Abs. 5
1Nicht als landwirtschaftliche Nutzfläche gelten:
f. Flächen mit Solaranlagen.
5Flächen mit Solaranlagen zählen zur landwirtschaftlichen Nutzfläche, wenn:
a. die Solaranlagen eine der Voraussetzungen nach Artikel 32c Absatz 1 Buchstabe c der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 20002 erfüllen; und
b. der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin nachweist, dass:
1. es sich um eigene oder mit schriftlichem Vertrag gepachtete Flächen nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a, d oder e handelt; und
2. für die Solaranlagen rechtskräftige Baubewilligungen vorliegen.
Art. 17 Abs. 4
4Die Kantone führen ein Verzeichnis der angestammten und der übrigen Flächen im Ausland, die von einem Betrieb in der Schweiz bewirtschaftet werden.
1 SR 910.91
2 SR 700.01
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