Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten

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Landwirtschaftliche Begriffsverordnung

4.4 Auswirkungen

4.4.1 Bund

Keine wesentlichen Auswirkungen. Mit der Erfassung aller von Schweizer Betrieben in der ausländischen Grenzzone bewirtschafteten Flächen wird der Vollzug der Direktzahlungsverordnung aber beispielsweise auch der Swissness-Anforderungen oder der Voraussetzungen für Biobetriebe verbessert. 4.4.2 Kantone

Keine wesentlichen Auswirkungen

4.4.3 Volkswirtschaft

Die Änderung unterstützt die Energiestrategie.

4.4.4 Umwelt

Keine wesentlichen Auswirkungen. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Anlagen mit Solaranlagen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche sehr begrenzt bleibt und nur dort entstehen, wo der landwirtschaftliche Ertrag verbessert wird oder andere Vorteile für die landwirtschaftliche Produktion bewirkt werden. Das ist insbesondere im Bereich der Spezialkulturen wie Reben, Obst oder Gemüse der Fall.

4.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die Änderung tangiert das internationale Recht nicht.

4.6 Inkrafttreten

Die Verordnung tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

4.7 Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlage besteht mit Artikel 177 Absatz 1 LwG.