Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten
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Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
4.4 Auswirkungen
4.4.1 Bund
Keine wesentlichen Auswirkungen. Mit der Erfassung aller von Schweizer Betrieben in der ausländischen Grenzzone bewirtschafteten Flächen wird der Vollzug der Direktzahlungsverordnung aber beispielsweise auch der Swissness-Anforderungen oder der Voraussetzungen für Biobetriebe verbessert. 4.4.2 Kantone
Keine wesentlichen Auswirkungen
4.4.3 Volkswirtschaft
Die Änderung unterstützt die Energiestrategie.
4.4.4 Umwelt
Keine wesentlichen Auswirkungen. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Anlagen mit Solaranlagen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche sehr begrenzt bleibt und nur dort entstehen, wo der landwirtschaftliche Ertrag verbessert wird oder andere Vorteile für die landwirtschaftliche Produktion bewirkt werden. Das ist insbesondere im Bereich der Spezialkulturen wie Reben, Obst oder Gemüse der Fall.
4.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Änderung tangiert das internationale Recht nicht.
4.6 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft.
4.7 Rechtliche Grundlagen
Die Rechtsgrundlage besteht mit Artikel 177 Absatz 1 LwG.