Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 199 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (umfassende Revision)

GRÜNEN beantragen, dass der Bundesrat in Zusammenarbeit mit dem Patientenorganisationen eine Sensibilisierungs- und Datenkompetenzoffensive für die breite Bevölkerung lanciert.

Für eine Förderung der Gesundheits- und der digitalen Kompetenz oder für Massnahmen zugunsten vulnerabler Personen sprechen sich auch CARA und weitere Vernehmlassungsteilnehmende (z. B. AGK, FSP, Geliko, palliative.ch, Pro Senectute, SSR) aus, und im Zusammenhang mit E-Accessibility und Barrierefreiheit insbesondere auch der SBV20. Die E-Accessibility bzw. die Barrierefreiheit muss demnach Erwähnung in der Vorlage und in den Ausführungsbestimmungen finden. Darüber hinaus verweist der SBV u.a. darauf, dass rund 377'000 Personen in der Schweiz sehbehindert oder blind sind und auf die anwendbaren nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen, welche die Schweiz verpflichten, die barrierefreie Nutzung elektronischer Dienste auf sämtlichen Ebenen sicherzustellen. Dies muss unter Einbezug einer anerkannten Fachinstitution und zusammen mit betroffenen Personen geschehen. Der DVSP verweist im Zusammenhang mit der E-Accessibility auf die Bedeutung unabhängiger Patientenstellen und Patientenorganisationen.

Es ist darauf zu achten, dass insbesondere vulnerable Personen- bzw. Patientinnen- / Patienten-Gruppen mit dem Opt-out nicht überfordert werden und dass jeder Form von Benachteiligung bzw. Diskriminierung vorgebeugt wird (u.a. SAMW, SPHN). Die Informationen müssen gemäss Spitex den Bedürfnissen betagter, nicht digital affiner Menschen angepasst sein (Einfachheit, Benutzerfreundlichkeit, Niederschwelligkeit).

Pro Senectute weist darauf hin, dass auch ältere Offlinerinnen und Offliner ein wachsendes Interesse an digitalen Angeboten zeigen, jedoch vor den technischen Hindernissen zurück zurückschrecken. Sie wünschen sich mehr Unterstützung beim Erlernen und Bedienen der Anwendungen.

Gemäss FSP wird es auch seitens Leistungserbringer Unklarheiten bezüglich der konkreten Umsetzung geben. Für die Beantwortung dieser Fragen ist ein niederschwelliges und kostenloses Unterstützungsangebot vorzusehen.

6.4 Einwilligung

Die SP regt erneut an, dass geprüft wird, ob zusammen mit dem Covid-Zertifikat ein EPD eröffnet werden kann, da in diesem Zusammenhang mehrfache Überprüfungen der Identität notwendig sind.

6.5 Zertifizierung

Der Kanton SG kritisiert das Fehlen von Vorschlägen, wie das Zertifizierungsverfahren vereinfacht werden könnte sowie dass die durch den Bund betriebene Datenbank nicht zertifiziert werden muss und damit eine Ungleichbehandlung zwischen den von den Kantonen finanzierten Stammgemeinschaften und dem Bund schafft. Gemäss dem Kanton GE soll der Zertifizierungsprozess vereinfacht und vom Bund besser begleitet werden. Auch andere fordern eine Revidierung (IPAG eHealth) oder eine Vereinfachung oder Lockerung der Zertifizierungsvorschriften (u.a. CARA, FKGSVPSG, VGI).

6.6 Patientenidentifikator

Der Kanton GE beantragt, dass die AHV-Nummer als eindeutige Identifikationsnummer für das EPD und für zukünftige digitale Gesundheitstools verwendet wird, um das Fehlerrisiko zu verringern. Andere (SVV) halten einen eindeutigen Patientenidentifikator für notwendig, um den ganzen Patientenpfad abzubilden.

20 Der Stellungnahme von SBV schliessen sich u.a. auch Procap, SBb und SZBLIND an. Agile.ch unterstützt die Stellungnahme des SBV.