Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 199 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (umfassende Revision)
6 Weitere eingegebene Punkte
Nachfolgend werden weitere von den Vernehmlassungsteilnehmenden unter den Allgemeinen Bemerkungen vorgebrachte Ausführungen aufgeführt, die keinen direkten Bezug zu den Punkten in der Änderungsvorlage aufweisen.
6.1 Gesetzgebungsprozess
Der Kanton SO und die FDP sind der Ansicht, dass das EPD überreguliert ist. Gemäss dem Kanton SO können und sollen zahlreiche Vorschriften auf Verordnungs- und nicht auf Gesetzesebene verankert werden. Gemäss SG fehlen die wesentlichen Grundzüge des Ausführungsrechts.
Aus Sicht der Kantone BE und NE soll Revision in kürzerer Zeit umgesetzt werden. Gemäss FDP sind bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes Sofortmassnahmen im Kompetenzbereich des Bundesrates zu ergreifen, damit die Verbreitung voranschreitet.
Auch weitere Vernehmlassungsteilnehmende (u.a. iph, MDS) sind der Ansicht, dass die Revision schneller oder zumindest rasch umgesetzt werden sollte.
Unter anderem wird auch ein stärkerer Einbezug der Leistungserbringenden gefordert (FMH). Verschiedentlich wird für die weiteren Arbeiten auch das Bereitstellen von Know How angeboten (z. B. SAMW). H+ begrüsst es, dass das BAG bzw. eHealth Suisse die EPD-Experten der Spitäler und Kliniken weiterhin in EPD-Workshops einbeziehen will.
6.2 Weiterentwicklung vorantreiben
Gemäss dem Kanton GL und economiesuisse ist das EPD rasch weiterzuentwickeln. Auch der Kanton SO sieht die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung.
Die GRÜNEN halten fest, dass der Bundesrat im Rahmen der von ihm finanzierten und koordinierten Weiterentwicklungen prioritär in die Umsetzung eines umfassenden und dynamischen E-Medikationssystems investieren soll. Gemäss economiesuisse soll die Weiterentwicklung neben Impfdaten und E-Medikation weitere Daten aus der Routine enthalten. Auch weitere Vernehmlassungsteilnehmende (u.a. CARA) machen vielerlei spezifische (teils technische) Vorschläge für Weiterentwicklungen.
Die Post und Sanela führen an, dass es mit der aktuellen Organisation in der EPD-Landschaft sehr langwierig ist, neue Usecases einzuführen, was entsprechende Entwicklungskosten nach sich zieht. Im Hinblick auf eine effiziente technische Umsetzung von Weiterentwicklungen ist es zudem zentral, dass «generische Ansätze» verfolgt werden anstelle von Detailkonzepten. Intergenerika beantragt, dass keine teuren Eigenentwicklungen vorgenommen werden. Im nahen Ausland gibt es heute Lösungen, die sich in der Praxis bestätigt haben und erfolgreich genutzt werden.
Andere fordern eine Entwicklung des EPD unter Beteiligung der Patientinnen und Patienten und dass der Bund die Möglichkeit hat, Patientenorganisationen einzubeziehen, sie zu beauftragen und sie dafür zu entschädigen (u.a. CH++, FMC, FRC, SGMI).
6.3 Gesundheits- und digitale Kompetenz sowie systemvulnerable Personen
Der Kanton VD weist darauf hin, dass Menschen aufgrund ihres Alters, ihrer Ausbildung oder ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Situation über eine fehlende digitale Kompetenz und Gesundheitskompetenz verfügen. Alle Akteure sind aufgefordert, die Zugänglichkeit für diese Akteure zu fördern (angepassten Informationen, Helpdesk, Ausbildung, etc.). Die GRÜNEN weisen unter Verweis auf entsprechende Rechtsgrundlagen darauf hin, dass die Barrierefreiheit umfassend gewährleistet sein muss. Auch gemäss FDP ist der barrierefreie Zugang zu regeln. Die GLP macht im Zusammenhang mit dem Opt-out auf die Barrierefreiheit aufmerksam.
Gemäss der SP sollen Daten für alle Patientinnen und Patienten verständlich sein und ist die digitale Barrierefreiheit (E-Accessibility) Sehbehinderter oder Blinder zu gewährleisten. Die