Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 199 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (umfassende Revision)
1 Ausgangslage
Durch das elektronische Patientendossier (EPD) sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht, die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert und die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden. Die Einführung des EPD steht im Vordergrund der von Bund und Kantonen erarbeiteten Strategie eHealth Schweiz 2.0 2018–2024.
Gestützt auf die Erkenntnisse des Berichtes in Erfüllung des Postulats Wehrli 18.4328 vom 14. Dezember 2018 «Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Einführung?» hat der Bundesrat am 27. April 2022 beschlossen, das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in zwei Schritten zu revidieren. Zuerst sollen mittels einer zeitlich befristeten Übergangsfinanzierung die Finanzierung der Stammgemeinschaften bis zum Inkrafttreten der vorliegenden Vorlage zur umfassenden Revision überbrückt werden. Ferner wird der Eröffnungsprozess vereinfacht und den Kantonen wird Zugriff auf den Dienst zur Abfrage der Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsfachpersonen gewährt. Mit der vorliegenden umfassenden Revision sollen schliesslich die Rollen zwischen Bund und Kantonen in Bezug auf das EPD klar geregelt und dessen Finanzierung nachhaltig sichergestellt werden. Gleichzeitig beinhaltet der Vorentwurf Massnahmen zur Verbreitung und Nutzung des EPD.
2 Vernehmlassungsverfahren und Auswertungsgrundsätze
Am 28. Juni 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur umfassenden Revision des EPDG eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte – unter Berücksichtigung der Sommerferien – bis am 19. Oktober 2023.
2.1 Vernehmlassungsverfahren
Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die KDK und die GDK, die 11 in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 10 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 95 Organisationen eingeladen.
Von den angeschriebenen Vernehmlassungsadressaten reichten alle 26 Kantone und die GDK, 7 der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien (EDU, Die Mitte, FDP, GLP, GRÜNE, SP und SVP), 2 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB, SSV), 4 Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SAV, SGB, sgv-usam) und 60 weitere Organisationen (u.a. Patienten- und Konsumentenorganisationen, Fachorganisationen, Versicherer, Stammgemeinschaften, Plattformbetreiber und weitere technische Akteure) eine materielle Stellungnahme ein.
Darüber hinaus liessen sich 98 Organisationen, Institutionen und Privatpersonen materiell vernehmen.
Insgesamt sind 198 Stellungnahmen eingegangen. 3 Vernehmlassungsteilnehmende (SAV, SSV, FoDa) verzichteten auf eine materielle Stellungnahme. Eine Stellungnahme ist trotz Fristverlängerung zu spät eingereicht worden. Somit fliessen insgesamt 194 Stellungnahmen in die Auswertung.
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Kantone/KdK/GDK 28 27 - In der Bundesver- 11 7 - sammlung vertretene politische Parteien Gesamtschweizeri- 3 2 - sche Dachverbände