Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 199 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (umfassende Revision)

Gesamtschweizerische Dachverbände

SAB, SGB, SGV und economiesuisse unterstützen grundsätzlich die Vorlage und äussern verschiedene Änderungswünsche. Der SAV verzichtet unter Verweis auf economiesuisse auf eine Stellungnahme. Der SSV verzichtet ebenfalls auf eine Stellungnahme und bittet darum, die Stellungnahmen der Städte Basel, Bern und Genf zu berücksichtigen.

Weitere interessierte Kreise

Bei den weiteren interessierten Kreisen sprechen sich 94 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden für die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des EPD aus und begrüssen die Vorlage, haben aber teils grundsätzliche Änderungswünsche.

3.2.2 Generelle Positionen zu den einzelnen Elementen im Zusammenhang mit der Vorlage1

3.2.2.1 Governance

3.2.2.1.1 Zentralisierung

Gemäss GDK2 sowie den Kantonen BS, NW, SO, SZ, TI und ZG hat sich der bisherige dezentrale Weg nicht bewährt. Sie erwarten, dass der Bund die Zentralisierung des EPD weiter vorantreibt. So befürworten die GDK und diese Kantone, dass die Option eines Zusammenschlusses der Stammgemeinschaften in eine einzige EPD-Betreiberinstitution, welche gestützt auf das KVG allein im Auftrag des Bundes tätig ist, weiterverfolgt werden soll. Gemäss GDK und weiterer Kantone ist mit den Kantonen und den weiteren betroffenen Akteuren zu klären, wie eine Überführung der bestehenden Stammgemeinschaften in ein solches Modell organisatorisch, technisch, prozessual und finanziell auszugestalten ist. Weiter ist sicherzustellen, dass die bisherigen Entwicklungen, die auch durch kantonale Investitionen ermöglicht wurden, soweit als möglich in das neue Modell übernommen werden und es sollen die getätigten finanziellen Aufwendungen für die laufende EPD-Einführung mitberücksichtigt werden. Es soll auch geprüft werden, wie der Betrieb mit kantonalen/regionalen Vollzugsstellen ausgestaltet werden könnte, welche aber auf einem einheitlichen nationalen Betriebstool basieren. Gerade mit Blick auf die Einführung des Opt-out-Modells soll die Option einer einzigen Stammgemeinschaft weiterverfolgt werden.

Etwas weniger weit gehen die Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Aus ihrer Sicht bedarf es lediglich einer Zentralisierung in Form einer einheitlichen technischen Plattform, die den regionalen Gemeinschaften zur Verfügung gestellt wird. Der Kanton GE weist aber darauf hin, dass eine unbegrenzte Anzahl von Gemeinschaften nicht opportun ist. Gemäss dem Kanton TI (welcher sich für eine einzige SG ausspricht) muss mindestens geprüft werden, den Zusammenschluss mehrerer Stammgemeinschaften zu unterstützen, um zumindest eine teilweise Zentralisierung zu erreichen. Gemäss des Kantons JU sollen die Gemeinschaften dazu ermutigt werden, sich zusammenzuschliessen und sind im Rahmen des zu schaffenden zentralisierten Modells die bisher durch kantonale Investitionen realisierten Entwicklungen zu übernehmen.

Nach Ansicht der GRÜNEN hat sich das bisherige dezentrale System nicht bewährt. Daher soll das EPD künftig von einer einzigen, von der öffentlichen Hand gesteuerten, Anbieterin betrieben werden. Die SP vertritt ebenfalls die Haltung, dass es nicht mehrere Stammgemeinschaften braucht. Auch die Mitte stellt die Frage, ob am dezentralen System festgehalten werden

1 Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende schliessen sich hinsichtlich der unter Ziffer 3.2.2 («Generelle Positionen zu den einzelnen Elementen der Vorlage») und Ziffer 6 («Weitere eingegebene Punkte») erwähnten Positionen grossmehrheitlich oder ganz der Stellungnahme von anderen Teilnehmenden an oder vertreten im Wesentlichen dieselben Positionen. Diese Teilnehmenden werden jeweils in der Fussnote erwähnt und im Fliesstext nur, sofern sie von der betreffenden Stellungnahme abweichen.

2 Sofern nicht explizit erwähnt, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, GL, GR, LU, OW, SG, SH, TG, UR und ZH im nachfolgenden jeweils mit der Position der GDK übereinstimmen.