Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/1: Änderung des Strafgesetzbuches (Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe) · 12 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung des Strafgesetzbuches (Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe)
4.4.8 Zuständigkeiten bei nachträglichen unabhängigen Gerichtsentscheiden
StMVG-VS schlägt vor, Artikel 64 Absatz 3 zweiter Satz StGB sei aufzuheben, Artikel 64c Absatz. 5 StGB sei entsprechend zu ändern und in allen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, die sich mit unabhängigen nachträglichen Entscheiden befassen, sei die Zuständigkeit des Urteilsrichters zu streichen: Danach soll für solche nachträgliche Entscheide nicht mehr das Gericht, das die Verwahrung angeordnet bzw. das Grundurteil gefällt hatte, zuständig sein, sondern lediglich «ein» Gericht (d.h. Ausschluss der Vollzugsbehörden).