Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/1: Änderung des Strafgesetzbuches (Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe) · 12 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung des Strafgesetzbuches (Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe)
1 Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf über die Änderung des Strafgesetzbuches (Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe) dauerte vom 2. Juni 2023 bis zum 2. Oktober 2023.
Stellung genommen haben alle 26 Kantone, 5 politische Parteien und 16 Organisationen. Insgesamt gingen damit 47 Stellungnahmen ein. 6 Organisationen1 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Für die detaillierten Begründungen und die verschiedenen Einzelmeinungen der Vernehmlassungsteilnehmenden (nachfolgend: Teilnehmende) wird auf deren Originalstellungnahmen verwiesen. Diese sind auf der Publikationsplattform des Bundesrechts öffentlich zugänglich.2
2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Eine Liste der Kantone, Parteien und Organisationen, die eine Eingabe gemacht haben, findet sich im Anhang unter Ziffer 5.
3 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf
3.1 Grundsätzliche Bewertung
7 Teilnehmende verzichten auf eine Stellungnahme oder haben keine Bemerkungen zur Vorlage.3
Nicht alle Teilnehmenden haben sich in grundsätzlicher Weise zum Entwurf geäussert.
Verschiedene Teilnehmende lehnen den Vorentwurf zwar grundsätzlich ab4 oder stellen den Handlungsbedarf in Frage5, begrüssen aber nichtsdestotrotz einzelne Änderungen. Demgegenüber begrüssen zwar verschiedene Teilnehmende den Vorentwurf grundsätzlich,6 verlangen aber teilweise erhebliche Änderungen. Die folgende, themenbezogene Kurzübersicht (Ziff. 3.2 bis 3.5) gibt ein differenzierteres Bild.
3.2 Spätere erstmalige Prüfung der bedingten Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe
12 Kantone7, 3 Parteien8 und 1 übrige Organisation9 begrüssen die spätere erstmalige Prüfung der bedingten Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe oder bringen keine grundlegenden Einwände dagegen vor.
1 BGer, BStGer, KKPKS, Arbeitgeberverband, SPI, SVR.
3 BA, BGer, BStGer, KKPKS, Arbeitgeberverband, SPI, SVR.
4 SZ, SP, Grüne, SSK, DJS, UNIGE.
5 AR, GR, NW, TI, VS, KKJPD, OSK, humanrights.ch, SAV.
6 AI, BL, FR, GE, LU, NE, OW, SG, SH, TG, UR, VD, ZG, SVP, Mitte, FDP, StMVG-VS, SVSP.
7 AG, AI, AR, BS, FR, GE, LU, OW, SG, TG, TI, ZG.
8 FDP, Mitte, SVP.
9 StMVG-VS.