Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 49 Seiten

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1 Ausgangslage

Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2023 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, den Vorentwurf zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG; SR 151.3) in die Vernehmlassung zu schicken.

Das 2004 in Kraft getretene BehiG hat zum Zweck, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen sowie die Rahmenbedingungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Es sieht Massnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Bauten und Anlagen, der Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrs sowie von Dienstleistungen des Bundes und – in beschränktem Rahmen – von Dienstleistungen Privater, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, vor. Derzeit gilt das BehiG weder für den Bereich der Arbeit noch den Zugang zu Leistungen, die für den Alltag von Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung sind. Die Bestimmungen des Privat- und Arbeitsrechts zum Schutz vor Diskriminierung haben sich für Menschen mit Behinderungen kaum ausgewirkt.

Die Vorlage bezweckt deshalb, direkte und indirekte Diskriminierung bei privaten Arbeitsverhältnissen und Dienstleistungen ausdrücklich zu verbieten. Arbeitgeber und Dienstleistungserbringer werden in diesem Rahmen zudem verpflichtet, aktiv zum Abbau von Benachteiligungen beizutragen. In dieser Hinsicht führt der Vorentwurf die Verpflichtung ein, angemessene Vorkehrungen zum Abbau von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vorzunehmen. Als angemessene Vorkehrungen gelten erforderliche und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unbillige Belastung darstellen und den Bedürfnissen im konkreten Fall Rechnung tragen. Die Vorlage sieht auch vor, den prozessualen Schutz vor Diskriminierung vor allem auf der Ebene der Rechtsfolgen bei Diskriminierung zu stärken: So ist vorgesehen, dass für Personen, die sich als Opfer einer Diskriminierung sehen, ein Anspruch auf die Beseitigung einer Benachteiligung bzw. die Vornahme einer angemessenen Vorkehrung besteht. Ferner sollen die Beweislast und die Kostentragung erleichtert werden.

Neben der Stärkung des Schutzes vor Diskriminierung in den genannten Bereichen regelt die Vorlage auch die Anerkennung der Gebärdensprache und die Förderung der Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Personen, wie es die Motion 22.3373 «Anerkennung der Gebärdensprache durch ein Gebärdensprachengesetz» verlangt.

2 Vernehmlassungsverfahren

2.1 Ausgangslage

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 8. Dezember 2023 bis zum 5. April 2024. Zur Teilnahme eingeladen waren die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die auf nationaler Ebene tätigen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die Dachverbände der Wirtschaft sowie die interessierten Kreise, insbesondere die Behindertenorganisationen.

2.2 Eingegangene Stellungnahmen

Insgesamt gingen 149 Stellungnahmen ein. Eine Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden befindet sich im Anhang.

Es haben Stellungnahmen abgegeben (in alphabetischer Reihenfolge):

− 25 Kantone sowie 1 interkantonale Konferenz: Appenzell Ausserrhoden (AR), Appenzell Innerrhoden (AI), Aargau (AG), Basel-Landschaft (BL), Basel-Stadt (BS), Bern (BE), Freiburg (FR), Genf (GE), Glarus (GL), Graubünden (GR), Jura (JU), Luzern (LU), Neuenburg (NE), Nidwalden (NW), Obwalden (OW), St. Gallen (SG), Schaffhausen (SH), Schwyz (SZ), Solothurn (SO), Tessin (TI), Thurgau (TG), Uri (UR), Waadt (VD), Wallis (VS), Zug (ZG) und Zürich (ZH) sowie die SODK;